FATAWA


Definition Fatwa https://de.wikipedia.org/wiki/Fatwa


verschiedene Fatawas hier http://www.diewahrereligion.eu/fatwah/?p=462



  • Schach, Würfel und Brettspiele...


Es wurde berichtet, das Ali ibn Abi Taalib (rd) an einige Leute vorbeiging, die Schach spielten. Er sagte:

"Was sind dies für Bildnisse, dem ihr euch ergeben habt?" [cf. al-Anbiya’ 21:52]”


Imaam Ahmad sagte:
"Der passendste Kommentar zu Schach, was von ‘Ali (rd) gesagt wurde.

Abd-Allaah ibn ‘Umar (rd) wurde befragt über Schach, er sagte:

"Es ist schlimmer als das Würfelspiel (Würfel)"

"Würfel" bezieht sich was dieserseits benutzt wird, um backgammon zu spielen, welches auf einer speziellen Platte gespielt wird. Es wurde überliefert in dem ahaadeeth, dass dies haram ist.

Abu Dawood (4938) überliefert von Abu Moosa al-Ash’ari, dass der Gesandte Allahs sagte:
"Wer auch immer Würfelspiele spielt, hat Allah (swt) und sienem Gesandten missachtet."
(klassifiziert als saheeh von al-Albaani in Saheeh Abi Dawood, 4129)

Muslim (2260) überlieferte, dass der Gesandte Allahs sagte:
"Wer auch immer Würfelspiele spielt ist wie jener, der seine Hand in das Fleich und Blut eines Schweins taucht."

Al-Nawawi (ra) sagte:
"Dieser Hadith wurde zitiert als Beweis von al-Shaafa’i und der Mehrheit seiner Gelehrten, um zu beweisen, dass Würfelspiele haram sind. Die Phrase "der seine Hand in das Fleich und Blut eines Schweins taucht" bezieht sich auf dem es zu essen, so soll dieses Gleichnis, um zu zeigen, dass Würfelsüiele haram sind, wie es auch haram ist Schwein zu essen."

Was einige Gelehrte zum Verbot sagen:

Ibn Qudaamah (ra) sagte:
"Schach ist wie Würfelspiele, in diese sind verboten." (al-Mughni, 14/155),

Ibn al-Qayyim (ra) sagte:
"Die Böse Konsequenzen aus Schach sind ein größeres Übel, als die bösen Konsequenzen des Würspiels. Alles, was auf den Würfelspielverbot zeigt, zeigt auf den Schachverbot, so (..), dies ist die Sicht von Maalik (ra) und seinen Gefährten, von Abu Haneefah und seinen Gefährten, von Ahmad und seinen Gefährten und die Sichtweise der Merheit der Taabi’een (..). Es ist nicht bekannt, dass einige der Sahaabah es erlaubten oder selbst spielten. Allah hat sie davor bewahrt. Alles jene Erwähnungen der Sahabah, sie hätten es gespielt - welche wie die von Abu Hurayrah (rd) - sind fabriziert und erfunden, bestehen als Lüge gegen die Sahabah, so wurden diese Behauptungen von alle den verworfen, die wussten wer die Sahabah wirklich waren, die ausreichend Wissen besitzen, um diese Berichte zu begutachten. Wie kann die beste Generation und beste Menschheit nach dem Propheten es für erlaubt erklären, etwas zu spielen, was uns vom Gedenken Allah's undd em Gebet abhält, wo es doch dem gleich kommt, wie Alkohol, wenn der Spieler vertieft im Spiel ist, so, wie wir es im reellem Leben sehen? Wie kann ein Gesetzgeber Würfelspiele erlauben, doch Schach erlauben, welches um ein vielfaches schlimmer ist? (..)" (al-Furoosiyah, 303, 305, 311).

Al-Dhahabi (ra) sagte:
"Im Bezug auf Schach, sagen die meisten Gelehrten, dass es haram ist zu spielen, sei es mit oder ohne Geld. Wird es mit Geld gespielt, dann ist es unbestreitbar Glücksspiel. Selbst, wenn es nicht um Geld geht, es bleibt ein Spiel/Glücksspiel (im englischen gambling) und ist haram, gemäß der meisten Gelehrten (..). Al-Nawawi (ra) wurde befragt wegen Schach spielen, ob es erlaubt oder verboten sei. Er (ra) gab zu antwort, dass es jene Personen dazu veranlässt das Gebet zu rechten Zeit zu verpassen oder er mit Geld spiele, dann ist dies haram, wohingegen es makrooh laut al-Shaafa’i und haram nach anderen sei (..)." (al-Kabaa’ir, 89-90).

Quelle: http://islam-qa.com/en/ref/14095/chess




  • Spiele fallen in zwei Kategorien:
Die erste Kategorie sind Spiele die im Jihaad fi sabilillah hilfreich sind, egal ob physischer Jihaad oder verbaler, wie schwimmen, Schießen, Reiten, und Spiele die die entwicklung von Fähigkeiten mit einbeziehen und das islamische Wissen, etc. Diese Spiele sind Mustahabb und derjeniege der an ihnen teilnimmt wird dafür belohnt werden so lange seine absicht gut ist und er danach trachtet damit die religion zu unterstüzten. Der Prophet sagte: “Schießt, O Bani Adnaan, denn eurer Vater war ein Bogenschütze.” Schießen oder Bogenschießen beinhaltet per analogie jede ähnliche Handlung.

Die zweite Kategorie der Spiele helfen dem Jihaad nicht. Diese sind von zwei Arten.

Die erste Art : Spiele die speziell verboten sind durch Texte, wie das Würfeln. Diese Spiele müssen vom Muslim vermieden werden.

Die zweite Art : Spiele welche weder erwünscht sind ncoh verboten durch Texte. Diese sind von zwei Arten:

Erste Art: SPiele die etwas beinhalten das Haraam ist, so wie Spiele die Figuren oder Bilder von lebenden Wesen oder die begleitet sind von musik oder Spiele welche zu Streit führen könnten und Konflikten unter den Leuten und darin enden könnten das etwas schlechtes gesagt oder getan werden könnte. Diese fallen unter das Verbot, wegen der haraam-konsequenzen zu denen sie führen . Wenn es zu etwas führt das normalerweise Haraam ist , dann solte man sich davon fernhalten.

Die zweite Art sind Spiele welche keine Haraam dinge enthaltenund die normalerweise nicht zu Haraam führen, wie die meisten Spiele die wir sehen wie Fußball, Volleyball und Tischtennis usw. Diese sind erlaubt, mit folgenden bestimmungen:

1 –Sie müssen frei von Glücksspiel sein, d.h. wetten zwischen den Spielern.

2 – Sie dürfen keine Hürde darstellen für das Pflichgedenken Allaahsoder den Pflichtgebeten oder jeglihcer anderer Pflicht-ibada, so woe das ehren der Eltern.

3 – Sie sollten nicht zu viel der Zeit des Spielers einnehmen, ganz zu schweigen von seiner gesamten Zeit oder das er diesen Ruf unter den leuten bekommt , oder das dies sein Job wird, weil sonst die Angst besteht das diese Aya auf ihn zutrifft (ungefähre Übersetzung der Bedeutung) “die ihre Religion als Zerstreuung betrachteten und ihr Spiel mit ihr trieben und vom irdischen Leben betört waren. An diesem Tage nun vergessen Wir sie, wie sie die Begegnung an diesem ihrem Tage vergaßen und wie sie Unsere Zeichen zu leugnen pflegten. ” [al-A’raaf 7:51]

Die letzte Bedingung hat keine festgesetze Grenze, jedoch sollte man sich nach der gewohnhiet der Muslime richten; was auch immer sie als Übertrieben erachten ist nicht erlaubt. eine Person sollte eine Grenze setzen für die Zeit die spielend verbracht wird und für die Zeit die aufgebracht wird für ernsthafte Bestrebungen; falls (die Zeit die fürs Spielen gewidmet wird) die Hälfte oder ein Drittel oder ein Viertel ausmacht, so ist dies zuviel.

und Allaah weiss es am besten



Shaykh Khaalid al-Maajid (Fakultätsmitglied, College der Sharee’ah, Imaam Muhammad ibn Sa’ood Islamic University)..

Islam Q&A





  • Schach, Karten, Würfelspiele


Alles Lob gebührt Allah subhanahu wa teala!
"Wenn Schach ein Jemand von Dingen abhält die obligatorisch zu tun sind, innerlich, wie äußerlich, ist es haraam nach Konsens der Gelerhten - dann, wenn es von obligatorischen Pflichten wie das Gebet abhält oder etwas was im Interesse eines selber oder der Familie steht dieser nachzukommen zu tun order das Gute zu gebieten und das Schlechte zu verwerfen/verwehren (gemeint ist also Zeitvertreib, obwohl man obligatorische Pflichten hätte tun sollen) oder den Bund zwischen den Verwandten, den Eltern, der Familie aufrecht zu halten oder die Eltern zu ehren, oder irgend etwas verbindliches im Bezug auf dem Rank/Position einer Authorität oder Führuingskraft etc. In diesem Fall ist es haram nach Konsens der Gelehrten. Genauso, wenn es mit etwas anderem verbunden ist, was haram ist, wie z.B. Lügen zu erzählen, falschen Schwur abzugeben, betrügen, falsches Tun oder dabei zu verhelfen oder andere verbotene Dinge, dann ist Schach spielen auch haram, laut Konsens der Gelehrten der Muslime." (Majmoo’ al-Fataawa, 32/218, 240)
Doch, wenn es nicht davon abhält verbindliche Dinge oder es nicht mit Dingen involviert ist, was haram ist, dann besteht eine Meinungsverschiedneheit unter den Gelehrten. Die Mehrheit der Gelehrten (Abu Haneefah, Maalik, Ahmad und einige Gefährten von al-Shaafa’i) sagen, dass es dennoch haram sei, gründend auf die Worte Allah's und die Meinungen der Sahabah.
Beweise aus dem Quran:
[5.90] O die ihr glaubt! Wein und Glücksspiel und Götzenbilder und Lospfeile sind ein Greuel, ein Werk Satans. So meidet sie allesamt, auf daß ihr Erfolg habt.
[5.91] Satan will durch Wein und Glücksspiel nur Feindschaft und Haß zwischen euch erregen, um euch so vom Gedanken an Allah und vom Gebet abzuhalten. Doch werdet ihr euch abhalten lassen?
Al-Qurtubi (r) sagte:
"Diese Ayat indiziert, dass es haram ist Würfelsiele oder Schach zu spielen, sei es, dass es um Geld zu spielen oder nicht, denn als Allah subhanahu wa teala das Alkohol verboten hatte, erklärte ER (swt) den Grund dafür, dass Shaitan nur Feindschaft/Zwiespalt und Hass wecken will, so zwischen uns mit berauschendem Getränk (Alkohol) und Glücksspiel, um uns an das Gedenken an Allah und dem Gebet abkehren zu lassen. So ist jede Art von Spiel, in welchem ob in kleinsten Maße oder großem, Feindschaft und Hass zwischen jene die dem ergeben sind, herbeiführen, sie vom Gedanken an Allah (swt), dem Gebet abhält, es gleichzustellen ist, als wenn man Alkohol trinken würde, was demnach impliziert; es muss haram sein, wie auch Alkohol haram ist. (al-Jaami’ li Ahkaam al-Qur’aan, 6/291).
Beweise entnommen,was die Sahabah sagen:
Es wurde berichtet, das Ali ibn Abi Taalib (rd) an einige Leute vorbeiging, die Schach spielten. Er sagte:
"Der passendste Kommentar zu Schach, was von ‘Ali (rd) gesagt wurde.
‘Abd-Allaah ibn ‘Umar (rd) wurde befragt über Schach, er sagte:
sagte:
sagte:
"Wer auch immer Würfelspiele spielt ist wie jener, der seine Hand in das Fleich und Blut eines Schweins taucht."
Al-Nawawi (ra) sagte:"Dieser Hadith wurde zitiert als Beweis von al-Shaafa’i und der Mehrheit seiner Gelehrten, um zu beweisen, dass Würfelspiele haram sind. Die Phrase "der seine Hand in das Fleich und Blut eines Schweins taucht" bezieht sich auf dem es zu essen, so soll dieses Gleichnis, um zu zeigen, dass Würfelsüiele haram sind, wie es auch haram ist Schwein zu essen."
Was einige Gelehrte zum Verbot sagen:
Ibn Qudaamah (ra) sagte:"Schach ist wie Würfelspiele, in diese sind verboten." (al-Mughni, 14/155),
Ibn al-Qayyim (ra) sagte:"Die Böse Konsequenzen aus Schach sind ein größeres Übel, als die bösen Konsequenzen des Würspiels. Alles, was auf den Würfelspielverbot zeigt, zeigt auf den Schachverbot, so (..), dies ist die Sicht von Maalik (ra) und seinen Gefährten, von Abu Haneefah und seinen Gefährten, von Ahmad und seinen Gefährten und die Sichtweise der Merheit der Taabi’een (..). Es ist nicht bekannt, dass einige der Sahaabah es erlaubten oder selbst spielten. Allah hat sie davor bewahrt. Alles jene Erwähnungen der Sahabah, sie hätten es gespielt - welche wie die von Abu Hurayrah (rd) - sind fabriziert und erfunden, bestehen als Lüge gegen die Sahabah, so wurden diese Behauptungen von alle den verworfen, die wussten wer die Sahabah wirklich waren, die ausreichend Wissen besitzen, um diese Berichte zu begutachten. Wie kann die beste Generation und beste Menschheit nach dem Propheten  es für erlaubt erklären, etwas zu spielen, was uns vom Gedenken Allah's undd em Gebet abhält, wo es doch dem gleich kommt, wie Alkohol, wenn der Spieler vertieft im Spiel ist, so, wie wir es im reellem Leben sehen? Wie kann ein Gesetzgeber Würfelspiele erlauben, doch Schach erlauben, welches um ein vielfaches schlimmer ist? (..)" (al-Furoosiyah, 303, 305, 311).
Al-Dhahabi (ra) sagte:
"Im Bezug auf Schach, sagen die meisten Gelehrten, dass es haram ist zu spielen, sei es mit oder ohne Geld. Wird es mit Geld gespielt, dann ist es unbestreitbar Glücksspiel. Selbst, wenn es nicht um Geld geht, es bleibt ein Spiel/Glücksspiel (im englischen gambling) und ist haram, gemäß der meisten Gelehrten (..). Al-Nawawi (ra) wurde befragt wegen Schach spielen, ob es erlaubt oder verboten sei. Er (ra) gab zu antwort, dass es jene Personen dazu veranlässt das Gebet zu rechten Zeit zu verpassen oder er mit Geld spiele, dann ist dies haram, wohingegen es makrooh laut al-Shaafa’i und haram nach anderen sei (..)." (al-Kabaa’ir, 89-90).
Und Allah subhanahu wa teala weiss es am besten.
Quelle Ahlu-Sunnah-com





  •  das Anketten der Satane im Ramadan?

      

Alles Lob gebührt Allah.

Al–Bukhari (Nr. 1899) und Muslim (Nr. 1079) überliefern von Abu Huraira (Allahs Wohlgefallen auf ihm), dass der Gesandte Allahs (Friede und Segen seien auf ihm) sagte: „Wenn (der Monat) Ramadan kommt, werden die Tore des Paradieses geöffnet, die Pforten der Hölle geschlossen und die Satane angekettet.”




Die Gelehrten vertreten hinsichtlich der Ankettung der Satane im Ramadan verschiedene Ansichten.

Al–Hafidh ibn Hajar zitierte Al–Halimi, welcher sagte: „Es mag sein, dass damit gemeint ist, dass die Satane nicht fähig sind, die Muslime in Versuchung zu bringen, wie sie es zu anderen Zeiten schaffen, da sie mit dem Fasten beschäftigt sind, wodurch ihre Begierden gebremst werden und sie sich der Rezitation des Qur’an und dem Dhikr (Gedenken Allahs) zuwenden.“ Ein anderer Gelehrter, d.h. jemand anders als Al–Halimi, sagte: „Gemeint ist ein Teil der Satane, nämlich die starken Satane (Marada).“

‘Iyad sagte: „Es kann auch im wörtlichen Sinne verstanden werden. All das ist ein Zeichen für die Engel, daß der Monat angefangen hat und es ist ein Zeichen seiner unantastbaren Heiligkeit, weshalb die Satane daran gehindert werden, den Muslimen Schaden zuzufügen. Und vielleicht ist damit der Hinweis gemeint, dass in diesem Monat die Belohnung und die Vergebung sehr groß sind und dass die Satane die Menschen so wenig irreleiten, als ob sie angekettet wären. Diese zweite Auslegung wird von der Tatsache unterstützt, dass im Hadith, den Imam Muslim über Yunus über Ibn Schihab überlieferte, der Prophet (Friede und Segen seien auf ihm) sagte: „In diesem Monat werden die Tore der Barmherzigkeit geöffnet.“
Es ist ebenfalls möglich, dass das „Anketten der Satane“ eine Metapher ist, welche verdeutlichen soll, dass die Satane in diesem Monat unfähig sind, die Menschen in Versuchung zu bringen und ihnen verbotene Begierden schmackhaft zu machen.“

Al–Zayn ibn al–Munir sagte dazu: „Die erst genannte Möglichkeit ist korrekter. Es ist nicht notwendig sich zu bemühen eine andere als die wörtliche Bedeutung zu finden.“
Aus Fath al–Bari (4/114).

Scheikh Ibn Utheimin (möge Allah ihn erbarmen) wurde über die Aussage des Propheten (Friede und Segen seien auf ihm) gefragt: „und die Satane werden angekettet“, wie dies zu verstehen sei, da wir immernoch Menschen während des Tages in Ramadan sehen, die an Epilepsie leiden ? Wie können die Satane angekettet sein, obwohl einige Menschen epileptische Anfälle erleiden?

Er antwortete:
„In einigen Versionen des Hadith heißt es: „Und die starken Satane (Marada) werden angekettet.” Dieser Hadith behandelt eine Gegebenheit, die zu Al–Ghaib, dem Verborgenen gehört. Deshalb müssen wir es annehmen und daran glauben, ohne weiter darüber zu diskutieren. Denn das ist sicherer für die Religion des Menschen und sicherlich besser für seinen erfolgreichen Ausgang (am Tage des Gerichts). Aus diesem Grund war die Antwort von Imam Ahmad ibn Hanbal als sein Sohn Abdullah zu seinem Vater sagte: „Einige Menschen erleiden epileptische Anfälle während des Tages im Ramadan”, folgend: „Dies ist, was der Hadith sagt und wir diskutieren darüber nicht.”

Außerdem scheint mit dem Anketten der Satane gemeint zu sein, dass sie angekettet werden, so daß sie daran gehindert werden, die Menschen in Versuchung zu bringen. Das beweist die Tatsache, dass im Ramadan das Gute zunimmt und viele Menschen bereuen und zu Allah zurückkehren.“
Aus Majmu’ al–Fataawa, 20.

Infolgedessen ist das Anketten der Satane real und eine Wirklichkeit, dessen Weise Allah am besten kennt. Und ihr Anketten bedeutet nicht unbedingt, dass kein Übel passiert oder dass die Menschen keine Sünde begehen.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle:

Frage Nr.: 39736. Siehe auch Frage Nr. 12653 (der arabisch- oder englischsprachigen Islam-qa.comSeite).



Frage

Wie lautet das islâmische Urteil, wenn man ein Schaf als Opfer schlachtet und dann bemerkt, dass sie trächtig ist? Und ist es zu beurteilen, falls man zuvor Bescheid wusste, dass sie trächtig ist?



Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!


Und nun zur Frage:


Hinsichtlich der Frage, ob man ein trächtiges Tier als Opfer schlachten darf, herrscht unter den Rechtsgelehrten Meinungsverschiedenheit: Die meisten Gelehrten sind der Meinung, dass man es als Opfer schlachten darf.




In der Enzyklopädie der islâmischen Rechtslehre heißt es: „Die meisten Gelehrten meinen, es stelle keinen Mangel dar, wenn das Opfertier trächtig ist. Die Schâfi'îten sehen die Trächtigkeit hingegen als Mangel, da sie die Fleischqualität negativ beeinflusst.“




Vorsichtshalber sollte man vermeiden, trächtige Opfertiere auszuwählen, um die Meinungsverschiedenheit zu meiden. Begutachtet man das Tier und stellt erst später fest, dass es trächtig ist, dann spricht nichts dagegen es zu schlachten. Das Junge im Bauch der Mutter ist durch das Schächten der Mutter erlaubt. Dieser Meinung sind die meisten Gelehrten.


Der renommierte Scheich Ibn Taimiyya meinte dazu: „Ein trächtiges Opfertier ist durchaus gestattet. Geht das Junge tot ab, dann ersetzt das Schlachten der Mutter dessen Schlachten. Dies meinen Ahmad, As-Schâfi´î und Andere. Das gilt unabhängig davon, ob das Junge behaart war oder nicht. Geht das Junge lebendig ab, dann muss man es schlachten. Mâlik meinte hingegen, es ist nur essbar, falls es bereits behaart ist. Abû Hanîfa meinte seinerseits, man dürfe ein abgegangenes Jungtier nicht essen, bis es geschlachtet wurde.“


Allah weiß es am besten.





  • Augenbrauen zupfen, wenn Ehemann es befiehlt?

Frage:Darf die Frau ihre Augenbrauen entfernen, wenn der Ehemann es ihr befiehlt?Antwort:Es ist nicht erlaubt, Haare von den Augenbrauen zu entfernen, da dies das Namas (Zupfen) ist, für welches der Gesandte Allahs (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) diejenigen verfluchte, die es tun, und es ist eine Art der Veränderung der Schöpfung Allahs, welche die Tat des Schaitans ist. Wenn der Ehemann einer Frau ihr befiehlt, es zu tun, darf sie ihm nicht gehorchen, weil es eine Sünde ist, und es ist kein Gehorsam zu irgendwelchen erschaffenen Wesen, wenn es Ungehorsam gegenüber dem Schöpfer beinhaltet.Vielmehr darf Gehorsam nur in Bezug auf Dinge sein, die gut und angemessen sind, wie der Prophet (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) sagte.Das ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und RechtsfragenFatawa al-Lajna ad-Daima (17/133)





  • Das Entfernen der Krallen einer Katze, sodass sie nichts zerkratzen kann, und die Kastration/Sterilisation von Katzen



Frage (Nr. 10502):
Wir halten eine Katze als Haustier. Unser Frage bezieht sich auf das Kastrieren bzw. Sterilisieren von Haustieren sowie auf das Entfernen der Krallen einer Katze. Ist es im Islam erlaubt, die Krallen der Vorderpfoten des Tieres endgültig entfernen zu lassen, um die Familie und die Möbel vor Kratzern zu schützen? Und ist es im Islam erlaubt, einen chirurgischen Eingriff an dem Tier vorzunehmen, wodurch es unfähig wird, Nachkommen zu produzieren (selbst wenn es weiterhin sexuell aktiv sein kann, jedoch nicht mehr fortpflanzungsfähig ist)? Der Tierarzt sagte uns, dass, wenn wir unseren Kater nicht kastrieren lassen, es sehr wahrscheinlich ist, dass er damit beginnt, in unserem Haus sein Revier mittels Urin an verschiedenen Stellen zu markieren.
Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Erstens:
Es ist inschaAllah nichts Falsches daran, die Krallen einer Katze zu entfernen, doch dies nur unter der Voraussetzung, dass es das Tier nicht verletzt. Es gibt heutzutage viele medizinische Mittel, durch die ein solcher Eingriff ohne Schmerz vollzogen werden kann. Tieren Schmerzen zu verursachen, ist harām.


Zweitens:
Die Katze davon abzuhalten, sich fortzupflanzen, heißt, einen natürlichen Prozess, den Allah erschaffen hat, zu verhindern. Unzweifelhaft sind die Regeln für Tiere nicht so streng wie im Falle von Menschen, doch dies heißt nicht, die Rechte der Schöpfung Allahs zu verletzen.
Falls die Operation Leid oder Komplikationen für die Katze verursacht, dann ist sie nicht erlaubt. Das Verbot, Leid zu verursachen, ist allgemein und umfasst sowohl Schaden für Menschen als auch für Tiere. Im Folgenden einige Ahādīth, die dies bestätigen:
Es wurde von ibn `Umar (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtet, dass der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Eine Frau wurde wegen einer Katze in die Hölle geworfen, weil sie sie festband und nicht fütterte und ihr auch nicht erlaubte, vom Getier der Erde zu essen.“ (Bukhāri #3140; Muslim #2242; es gibt einen ähnlichen Bericht von Abu Hurayrah).
Das „Getier der Erde“ bedeutet Mäuse etc.
Es wurde von Jābir ibn `Abd-Allah berichtet, dass ein Esel, dessen Gesicht gebrandmarkt war, am Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) vorbeikam und er sagte: „Möge Allah denjenigen verfluchen, der ihn brandmarkte.“(Muslim #2217).
Die Gelehrten waren unterschiedlicher Ansicht hinsichtlich des Kastrierens von Tieren:
Die Hanafis sagten, dass nichts Falsches daran sei, Tiere zu kastrieren, denn davon profitieren sowohl die Tiere als auch die Menschen.
Die Mālikis sagten, dass es erlaubt sei, Tiere, die gegessen werden, zu kastrieren, und es ist nicht makrūh, denn dadurch wird das Fleisch verbessert.
Die Schāfi`is machten einen Unterschied zwischen Tieren, die gegessen werden, und anderen. Sie sagten, es sei erlaubt, Tiere zu kastrieren, solange sie klein sind, wenn sie zu den Tieren gehören, die gegessen werden sollen. Doch es ist harām in anderen Fällen. Sie machten es zur Bedingung, dass die Kastration nicht den Tod des Tieres verursachen darf.
Die Hanbalis sagten, dass es ihrer Meinung nach erlaubt sei, Schafe zu kastrieren, denn dadurch wird das Fleisch verbessert, doch im Falle von Pferden etc. sei es makrūh.
Imām Ahmad sagte: „Ich mag es nicht, wenn ein Mann irgend etwas kastriert, vielmehr ist es makrūh, aufgrund des Verbots, Tieren Leid zuzufügen.“ (Siehe al-Majmū` #6/155; al-Adab al-Schar`iyyah #3/144,145; al-Fatāwa al-Hindiyyah #5/358).
Es gibt außerdem einen Kommentar zum Kastrieren von Katzen: „Wenn das Kastrieren von Katzen einen Nutzen bringt oder Schaden abwendet, dann ist nichts Falsches daran, wie in al-Kubra gesagt wird.“ (al-Fawākih al-Dawāni #2/346).
Daher sagen wir, dass, wenn es einen Nutzen bringt, die Katze kastrieren zu lassen und wenn sie dadurch nicht getötet wird, es erlaubt ist.
Scheikh ibn `Uthaymīn (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: „Wenn es zu viele Katzen gibt und sie eine Belästigung darstellen und wenn die Operation ihnen nicht schadet, dann ist nichts Falsches daran, denn dies ist besser, als sie zu töten, nachdem sie erschaffen wurden. Doch wenn die Katzen gewöhnliche Katzen sind und keine Belästigung darstellen, dann ist es vielleicht besser, sie sich fortpflanzen zu lassen.“ (Fatāwa Islamiyyah #4/448).

Und Allah weiß es am besten.
Islam Q&A

Scheikh Muhammad Salih al-Munajjid


Katzen sind rein:
Dawud Ibn Salih Ibn Dinar At-Tammar berichtet unter Berufung auf seine Mutter, dass ihre Herrin sie mit etwas Pudding (arab. harisah) zu Aischa schickte und sie diese beim Gebet vorfand. (Sie sagte:) „Sie gab mir ein Zeichen, das ich ihn abstellen sollte. Da kam eine Katze und aß davon. Als sie mit dem Gebet fertig war, aß sie von der gleichen Stelle, wo die Katze gegessen hatte. Sie sagte:
„ Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte: Sie ist nicht unrein, sie gehört zu den (Tieren), die bei euch umhergehen.“ Ich sah den Gesandten Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) mit Wasser Wudhu‘ machen, das (eine Katze) übrig gelassen hatte.“
(Hadith sahih bei Abu Dawud)






  • Die Widerlegung derjenigen, die Homosexuelle mit der Begründung verteidigen, sie wären so erschaffen worden

Frage (Nr. 6285):

Viele Homosexuelle sagen, dass sie so geboren wurden. Warum ist dann die Homosexualität im Islam verboten, wenn Allāh sie in dieser Form erschuf, und warum lässt Allāh sie unter ihrer Natur leiden?


Antwort:


Alles Lob gebührt Allāh.


Wir stimmen der Behauptung nicht zu, dass eine solche sexuelle Orientierung angeboren ist. Vielmehr ist es eine Entstellung der Natur. Allāh zählt ihre Taten zu den üblen und unmoralischen und Er entsandte zum Volk Lūt eine Strafe, wie sie kein anderes Volk gesehen hatte. Er, der Erhabene, informiert uns auch darüber, dass diese Strafe nicht einmal weit von den Übeltätern liegt.


Ihre Behauptung dient nur dem einen Zweck, nämlich Unmoral zu propagieren und zu verbreiten, und es ist lediglich eine Ausrede für sie. Viele von ihnen ändern ihr Aussehen, um ungewöhnlich zu erscheinen, wie also können wir sagen, es sei die Art, auf die sie erschaffen wurden?


Allāh erschafft niemanden zum Zwecke der Bestrafung oder der Qual. Er erschuf die Menschheit, damit sie Ihm dient, doch Er kann Seine Diener mit Schwierigkeiten versuchen, um ihren Glauben zu prüfen, ihre Sünden auszulöschen und ihren Rang zu erhöhen. Allāh ist zu gerecht, um einen Menschen zu einer Sünde zu zwingen und ihn dann zu bestrafen. Im Gegenteil, die Menschen begehen Sünden durch ihren freien Willen – wie diese fehlgeleiteten Leute – und dafür verdienen sie die Strafe. Allāh sagt (ungefähre Bedeutung): „… und dein Herr tut niemandem Unrecht.“ (18:49).


Und Allāh sagt (ungefähre Bedeutung): „… Allāh gebietet nicht Schändliches (Fahschā‘ – üble Taten, unerlaubter sexueller Verkehr). Wollt ihr (denn) über Allāh sagen, was ihr nicht wisst?“ (7:28).


Und Allāh weiß es am besten.


Islam Q&A
Scheikh Muhammad Salih al-Munajjid






  • Das Urteil über einen Gläubigen, der Sünden begeht 



Frage (Nr. 9924):

Wie ist die Situation für einen Gläubigen, der während seines Lebens viele Sünden begeht? Wird Allāh ihm vergeben oder wird er bestraft? Was ist das Ausmaß seiner Strafe?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allāh.

Wenn die Gläubigen sterben, wobei sie an Allāh glauben, aber Sünden begingen, die kleiner sind als großer Schirk, welcher jemanden aus dem Islam herausbringt, dann trifft eines von zwei folgenden Szenarien zu:

1. Sie haben diese Sünden während ihres Lebens bereut. Wenn sie aufrichtig bereut haben, dann wird Allāh die Reue von ihnen annehmen und sie werden wieder wie jemand, der keine Sünde beging, und sie werden im Jenseits nicht für ihre Sünden bestraft. Tatsächlich kann ihr Herr sie ehren und ihre schlechten Taten (Sayi`āt) in gute Taten (Hasanāt) verwandeln.

2. Sie sterben, ohne ihre Sünden bereut zu haben oder ihre Reue war nicht vollständig und erfüllte die erforderlichen Bedingungen nicht oder ihre Reue wurde nicht angenommen. Was durch die Aussagen des Qur’ān und der Sunnah des Propheten (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) bewiesen wird und worin die rechtschaffenen Salaf übereinstimmten, ist, dass diese – die Sünder unter denen, die an den Tauhīd (die Einheit Allāhs) glauben – in drei Kategorien fallen:

Die erste Kategorie: Menschen, die viele Hasanāt (gute Taten) zu verzeichnen haben, welche ihre Sayi`āt (schlechten Taten) überwiegen. Allāh wird ihnen ihre schlechten Taten vergeben und sie in das Paradies einlassen. Das Feuer wird sie niemals berühren, als Gnade und Segen von Allāh. Gemäß einem von ibn `Umar (möge Allāh mit ihm zufrieden sein) berichteten Hadīth sagte der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm): „Allāh wird den Gläubigen herbeibringen und ihn mit Seiner Bedeckung abschirmen, dann wird Er sagen: `Erinnerst du dich an die und die Sünde? Erinnerst du dich an die und die Sünde?` Er wird antworten: `Ja, mein Herr`, bis Er ihn seine Sünden gestehen lässt und er glaubt, dass er verdammt sei. Dann wird Allāh sagen: `Ich verbarg sie für dich im Diesseits und Ich vergebe sie dir heute.` Danach wird ihm das Buch seiner guten Taten (Hasanāt) gegeben. Was aber den Kāfir und den Heuchler anbelangt, so werden die Zeugen sagen: `Das sind diejenigen, die über ihren Herrn logen!` Kein Zweifel, der Fluch Allāhs liegt auf den Dhālimūn (Übeltätern).`“ (Vgl. 11:18; al-Bukhāri #2441; Muslim #2768). Allāh sagt (ungefähre Bedeutung): „… Wessen Waagschalen schwer sein werden (von guten Taten), jene sind es, denen es wohl ergeht (weil sie das Paradies betreten).“ (7:8) und „Was nun jemanden angeht, dessen Waagschalen schwer sind, so wird er in einem zufriedenen Leben (im Paradies)sein.“ (101:6-7).

Die zweite Kategorie: Menschen, deren Hasanāt und Sayi`āt gleich sind, sodass ihre Sayi`āt ausreichen, um sie vom Paradies fernzuhalten, doch ihre Hasanāt sind auch ausreichend, um sie vor der Hölle zu bewahren. Das sind die Leute von al-A`rāf (ein Gestein mit erhöhten Plätzen), von denen Allāh sagt, dass sie zwischen Paradies und Hölle stehen werden, solange Allāh es will. Dann wird ihnen der Zutritt zum Paradies gewährt, wie Allāh es uns sagt, nachdem Er uns über das Eintreten der Leute des Paradieses in das Paradies und der Leute der Hölle in die Hölle informierte. Allāh sagt (ungefähre Bedeutung): „Und zwischen ihnen ist ein Vorhang (eine Barriere). Und auf den Höhen (al-A`rāf) sind Männer (deren gute und schlechte Taten auf der Waage gleich wiegen), die jeden (der Paradies- und Höllenbewohner) an seinem Merkmal erkennen (die Bewohner des Paradieses an ihren weißen Gesichtern und die Bewohner der Hölle an ihren schwarzen Gesichtern). Sie rufen den Insassen des (Paradies-) Gartens zu: „Friede sei auf euch!“ Sie (die Leute von al-A`rāf) sind aber in ihn (den Paradiesgarten) nicht eingetreten, und sie begehren (es) doch. Und wenn ihre Blicke den Insassen des (Höllen-) Feuers zugewendet werden, sagen sie: „Unser Herr, lasse uns nicht mit dem ungerechten Volk (al-Dhālimūn – Polytheisten und Übeltäter) sein!“ Und die Leute der Höhen (al-A`rāf) rufen Männern, die sie an ihren Merkmalen erkennen, zu. Sie sagen: `Es hat euch eure Ansammlung, und dass ihr euch hochmütig zu verhalten pflegtet, nicht genützt. Sind das diejenigen, von denen ihr geschworen habt, Allāh werde ihnen keine Barmherzigkeit erweisen? – Geht in den (Paradies-) Garten ein! Über euch soll keine Furcht kommen, noch sollt ihr traurig sein.`“ (7:46-49).

Die dritte Kategorie: Menschen, die Allāh treffen, während sie auf ihre großen Sünden beharren und auf ihre Akte der Unmoral, sodass ihre Sayi`āt ihre Hasanāt übersteigen. Das sind jene, die es verdienen, die Hölle auf eine Art zu betreten, die ihren Sünden entspricht. Einige von ihnen werden vom Feuer bis zu ihren Knöcheln umfangen, einige bis zur Mitte ihrer Wade, einige bis zu ihren Knien und bei einigen wird nur das Zeichen des Sujūd verschont. Das sind jene, denen Allāh es gestattet, aus dem Feuer herausgebracht zu werden, aufgrund der Fürsprache des Propheten (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm). Er, alle Propheten, die Engel, die Gläubigen und wen auch immer Allāh zu ehren wünscht, wird für sie Fürsprache einlegen. Wer von den Sündern mehr Glauben hat und weniger Sünden beging, wird einer leichteren Strafe ausgesetzt sein, in der Hölle für eine kürzere Zeit verbleiben und schneller wieder herausgeholt werden. Diejenigen, deren Sünden größer und deren Glaube schwächer waren, werden eine größere Strafe erhalten und sie werden darin länger verbleiben. Wir bitten Allāh darum, uns sicher vor allem Übel zu bewahren.

Dies ist die Situation der sündigen Gläubigen im Jenseits.

Hinsichtlich dieser Welt, solange sie nichts tun, was sie aus dem Islam hinaus befördert, gelten sie als Gläubige, deren Glaube mangelhaft ist. Darin waren sich die rechtschaffenen Salaf einig, basierend auf den Versen des Qur’ān und den Ahādīth des Propheten (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm). Zu diesen Āyāt gehört die folgende (ungefähre Bedeutung): „Doch wenn einem(Mörder) von seinem Bruder (oder dessen Verwandten) etwas erlassen wird (gegen Blutgeld), so soll die Verfolgung (der Ansprüche) in rechtlicher Weise und die Zahlungsleistung an ihn auf ordentliche Weise geschehen. …“ (2:178).

So beschreibt Allāh den Mörder als den Bruder der Erben des Opfers. Diese Brüderschaft ist die Brüderschaft des Glaubens, welche zeigt, dass der Mörder nicht als Kāfir betrachtet wird, selbst wenn das Töten eines Gläubigen eine der schlimmsten großen Sünden ist.

Und Allāh sagt (ungefähre Bedeutung): „Und wenn zwei Gruppen von den Gläubigen miteinander kämpfen, so stiftet Frieden zwischen ihnen. Wenn die eine von ihnen gegen die andere widerrechtlich vorgeht, dann kämpft gegen diejenige, die widerrechtlich vorgeht, bis sie zu Allāhs Befehl zurückkehrt. Wenn sie zurückkehrt, dann stiftet Frieden zwischen ihnen nach Gerechtigkeit und handelt dabei gerecht. Allāh liebt ja die Gerechten. Die Gläubigen sind doch Brüder (in der islamischen Religion). So stiftet Frieden zwischen euren beiden Brüdern und fürchtet Allāh, auf dass ihr Erbarmen finden möget.“ (49:9-10).

Allāh beschreibt also jede der kämpfenden Parteien als Gläubige, auch wenn der Kampf eine große Sünde ist. Tatsächlich beschreibt Er denjenigen, der zwischen ihnen Frieden stiftet, als ihren Bruder, was zeigt, dass derjenige, der eine große Sünde begeht, welche nicht die Stufe des Schirk und Kufr erreicht, weiterhin als Gläubiger betrachtet wird und unter die Regeln der Gläubigen fällt, doch er hat einen mangelhaften Glauben. Auf diese Art können die Texte der Scharī`ah miteinander in Einklang gebracht werden und einander unterstützen. Und Allāh weiß es am besten.

Siehe A`lām al-Sunnah al-Manschūrah, 212; Scharh al-`Aqīdah al-Wāsitiyyah von Scheikh ibn `Uthaymīn, 2/238.

Islam Q&A
Scheikh Muhammad Salih al-Munajjid








Es entspricht der Sunnah, sich mit dem Fastenbrechen zu beeilen



Frage (Nr. 13999):



Ich würde gern wissen, ob es fard (obligatorisch) ist, das Fasten zu brechen (Iftar)? Wenn jemand während der Zeit des Iftar zur Moschee kommt für Salātu-l-Maghrib, sollte er dann das Fasten brechen und sich dem Gebet anschließen oder zuerst beten und dann das Fasten brechen? Möge Allāh euch mit Seiner Gnade segnen.



Antwort:



Alles Lob gebührt Allāh.



Es entspricht der Sunnah, sich mit dem Fastenbrechen zu beeilen. Dies wird durch die Ahādīth gezeigt. Es wurde von Sahl ibn Sa`d berichtet, dass der Gesandte Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Es wird den Leuten gut gehen, solange sie sich damit beeilen, ihr Fasten zu brechen.“ (al-Bukhāri #1821; Muslim #1838).



Man sollte sich also beeilen, das Fasten mit einigen kleinen Bissen, die den Hunger beruhigen, zu brechen, dann zum Gebet aufstehen und dann – wenn man möchte – zurückkommen und mehr essen.



Dies ist es, was der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) zu tun pflegte. Es wurde berichtet, dass Anas ibn Mālik sagte: „Der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) pflegte sein Fasten durch den Verzehr einiger frischer Datteln vor dem Gebet zu brechen und wenn es keine frischen Datteln gab, dann aß er getrocknete Datteln, und wenn es keine getrockneten Datteln gab, dann nahm er einige Schlucke Wasser.“ (al-Saum, 632; von al-Albāni in Sahīh Abi Dawūd #560 als sahīh eingestuft).



Al-Mubārakfūri sagte in seinem Kommentar zu dem Hadīth: „Das zeigt die Dauer, innerhalb derer der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sein Fasten zu brechen eilte.“



Scheikh Muhammad Salih al-Munajjid









Frage (Nr. 128453):

Ist es obligatorisch, einem Herrscher zu gehorchen, der nicht entsprechend dem Buche Allāhs und der Sunnah Seines Gesandten (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) richtet?
Antwort:
Alles Lob gebührt Allāh.
Dem Herrscher, der nicht gemäß dem Buche Allāhs und der Sunnah Seines Gesandten richtet, sollte in Angelegenheiten gehorcht werden, die keinen Ungehorsam gegenüber Allāh und Seinem Gesandten beinhalten, und es ist nicht obligatorisch, ihn deswegen zu bekämpfen. Vielmehr ist dies nicht gestattet, bis er das Level des Kufr erreicht, und in diesem Fall wird es zur Pflicht, sich ihm entgegenzustellen, und er hat nicht das Recht, dass die Muslime ihm gehorchen.
Das Herrschen nach irgendetwas anderem als dem, was dem Buche Allāhs und der Sunnah Seines Gesandten entspricht, erreicht die Ebene des Kufr, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind:
Wenn er das Gesetz Allāhs und Seines Gesandten kennt. Besitzt er davon keine Kenntnis, dann begeht er keinen Kufr, wenn er ihm zuwiderhandelt.
Wenn er deshalb mit etwas anderem als dem, was Allāh offenbarte, richtet, weil er davon überzeugt ist, dass Allāhs Gesetz nicht in unsere Zeit passt und dass etwas anderes angemessener ist und nützlicher für die Menschen.
Sind diese zwei Bedingungen erfüllt, dann ist das Richten mit etwas anderem als dem, was Allāh offenbarte, Kufr, welcher jemanden aus dem Islam hinaus befördert, denn Allāh sagt (ungefähre Bedeutung): „Wer nicht nach dem waltet, was Allāh (als Offenbarung) herabgesandt hat, das sind die Ungläubigen.“ (5:44). Die Autorität des Herrschers wird ungültig und er hat kein Recht, dass die Menschen ihm gehorchen; es wird obligatorisch, ihn zu bekämpfen und aus seiner Machtposition zu entfernen.
Doch wenn er mit etwas anderem als dem, was Allāh offenbarte, richtet, während er daran glaubt, dass es eine Pflicht ist, mit dem, was Allāh offenbarte, zu herrschen, und dass es für die Menschen besser ist, doch er handelt dem zuwider, aufgrund einiger Gelüste und Begierden oder weil er den Menschen unter seiner Herrschaft Unrecht tun will, dann ist er kein Kāfir, sondern er ist ein Fāsiq (Übeltäter) oder ein Zālim (jemand, der Unrecht tut). Seine Autorität bleibt bestehen und es ist obligatorisch, ihm in Angelegenheiten zu gehorchen, die keinen Ungehorsam Allāh und Seinem Gesandten gegenüber beinhalten. Es ist nicht erlaubt, gegen ihn zu kämpfen oder ihn mit Zwang aus seiner Position zu entfernen oder gegen ihn zu rebellieren, denn der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) verbot es, gegen einen Herrscher aufzubegehren, außer wir sehen offenen Kufr, für den wir den Beweis von Allāh haben.
(Majmū` Fatāwa Ibn `Uthaymīn (2/118))








Wie lautet das Urteil hinsichtlich des Schwören bei etwas anderem ausser Allah?

Frage:
Wie lautet das Urteil hinsichtlich des Schwören bei etwas anderem ausser Allah? Wie verhält es sich mit dem Schwören bei den Zeichen Allahs (ayat)?
Antwort:


Es ist nur erlaubt, bei Allah - Preis sei Ihm, dem Erhabenen - oder eine Seiner Eigenschaften zu schwören. Das Schwören bei etwas anderem ausser Allah ist Beigesellung, egal ob dasjenige bei Allah einen hervorragenden Rang einnimmt oder ob es sich um eine hervorragende Persönlichkeit handelt. Darum ist es uns nicht erlaubt, beim Propheten, bei Gabriel, bei der Ka'abah oder irgendetwas zu schwören, das zu den erschaffenen Dingen gehört. Der Prophet صلى الله عليه وسلم sagte:
"Wer schwört, der soll bei Allah schwören oder schweigen." [Buchari, Muslim]
Der Prophet Muhammad selbst صلى الله عليه وسلم ließ es nicht zu, dass bei ihm geschworen wurde. Als ein Mann einmal zu ihm sagte:
"Was auch immer Allah will und was du willst", da sprach der Prophet صلى الله عليه وسلم: "Machst du mich etwa Allah ebenbürtig? Sag vielmehr:" Was Allah allein will." [Ahmad]
Somit soll man auf Allah schwören, den Mächtigen und Erhabenen, und sagen "Bei Allah [...]", "dem Allerbarmer [...]", "Beim Herrn der Welten [...]", "Bei dem, der die Wolken bewegt [...]", "Bei dem der Buch herabsandte [...]", oder Ähnlichem. Ebenso auf die Eigenschaften Allahs, wie "Bei der Macht Allahs [...]", Beim Vermögen Allahs [...]" und was dem ähnelt und beim Quran, denn er umfasst die Worte Allahs, denn man schwört damit nicht bei den Seiten und dem Einband des Buches, sondern beabsichtigt ist das Schwören bei dem, was diese Seiten beinhalten [die unerschaffene Rede Allahs].
Was nun die Frage betrifft, ob es erlaubt sei, bei den Zeichen Allahs zu schwören und zu sagen "Bei den Zeichen Allahs" oder "Bei den Zeichen Allahs, ich tue es!"
Die Antwort darauf lautet: Wenn mit den Zeichen die Zeichen des islamischen Gesetzes, nämlich der edle Quran gemeint ist, so ist dies erlaubt. Wenn damit aber die Zeichen der Schöpfung, wie die Sonne, der Mond, Nacht oder Tag gemeint sind, dann ist das nicht erlaubt.
Allah aber weiß es am besten.
Shaykh Muhammad bin Salih Al-Uthaymin
[Aqidah der sunnitischen Glaubensgemeinschaft Band 3]







Frage:


Was ist das Urteil für jemanden, der zornig wird, wenn ihn ein Übel trifft?


Antwort:
Die Menschen haben im Zustand eines Übels vier Stufen:

Erste Stufe:
Der Zorn, und er besteht aus verschiedenen Arten:

1.: Der Ärger im Herzen, wie wenn man auf seinen Herrn zornig wird. Man ärgert sich über das, was einem Allaah bestimmt hat, und das ist haraam (verboten). Und es kann sogar zum Kufr (Unglauben) führen. Allaah – ta’aalaa – sagte:
„ومن الناس من يعبد الله على حرف فإن أصابه خير اطمأن به وإن أصابته فتنة انقلب على وجهه خسر الدنيا والآخرة“
„Und unter den Menschen gibt es manchen, der Allaah nur am Rande dient. Wenn ihn etwas Gutes trifft, ist er damit beruhigt, doch wenn ihn eine Versuchung trifft, macht er eine Kehrtwende. Er verliert das Diesseits und das Jenseits.“ [Al-Hajj:11]

2.: Der Zorn ist auf der Zunge, wie wenn man ein Du’aa’ (Bittgebet) um Vernichtung und Zerstörung und dergleichen macht, und das ist haraam.

3.: Der körperliche Zorn, wie das Schlagen auf die Wangen, das Zerreißen der Kleider, das Ausreißen der Haare und dergleichen, und all dies ist haraam und ist im Gegensatz zur verpflichteten Geduld.

Zweite Stufe:
As-Sabr (Geduld) behalten, wie ein Dichter sagte: „Und die Geduld, wie ihr Name, ist bitter im Geschmack, aber ihre Auswirkungen sind süßer als Honig.“
So sieht die Person diese Angelegenheit (das Übel) schwer auf sich lastend, jedoch erträgt sie es, obwohl sie hasst, dass es geschehen ist. Aber durch den Iimaan schützt sie sich vor der Unzufriedenheit und dem Ärger. So sind die Zeiten mit und ohne Übel nicht gleich für sie.
Und dies ist eine Pflicht, weil Allaah – ta’aalaa – die Geduld befohlen hat und sagte:
„واصبروا إن الله مع الصابرين“
„Und seid standhaft! Gewiss, Allaah ist mit den Standhaften.“ [Al-Anfaal:46]

Dritte Stufe:
Das Zufrieden sein, so dass der Mensch einverstanden ist mit dem Übel. Es ist ihm gleich, ob es geschieht und nicht, es ist nicht schwer für ihn, dass es passiert, und er erträgt es nicht als eine schwere Bürde.
Und dies ist mustahabb (erwünscht), aber nicht verpflichtend, gemäß der korrektesten Meinung.
Der Unterschied zwischen dieser und der vorangegangenen Stufe ist offensichtlich, da das Geschehen oder Nicht-Geschehen des Übels ihm gleich ist durch seine Zufriedenheit, im Gegensatz zur vorigen Stufe, in der ihm das Übel schwierig ist, er aber trotzdem Sabr behält.

Vierte Stufe:
Die Dankbarkeit, und dies ist die höchste Stufe. Dies ist, wenn der Mensch Allaah dankt für das, was einen an Übel heimsucht. Er weiß, dass dieses Übel ein Grund für das Auslöschen der Sünden und möglicherweise für die Steigerung seiner guten Taten ist.
Der Prophet – sallaa Allaahu ‘alaihi wa sallam – sagte:
„ما من مصيبة تصيب المسلم إلا كفر الله بها عنه حتى الشوكة يشاكها“
„Es gibt kein Übel, das den Muslim trifft, außer dass Allaah ihm dafür (seine Sünden) sühnt, sogar wenn ein Dorn ihn sticht.“ [Sahiih Al-Bukhaariyy 56:40]

Quelle: Muhammad Ibn Saalih Al-’Uthaymiin, Fataawaa Arkaan Al-Islaam, S. 126, Frage 64

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