Feste der Muslime



Es gibt im Islam nur zwei Feste. Das Fitr-Fest (Idul-Fitr) am Ende des Fastenmonats Ramadan; es wird so genannt, weil die Muslime ihr Fasten beenden müssen.

Und das Opferfest (Idul-Adha); es wird so genannt, weil sich die Muslime an diesem Tag durch das Schlachten der Opfertiere Allah nähern und damit die Sunnah Ibrāhīms (Abraham) befolgen. Als Ibrāhīm (Abraham) im Traum seinen Sohn Ismā‛īl schlachtete, befolgte er den Befehl Allahs und wollte seinen Sohn für Allah opfern; denn das Traumgesicht der Propheten ist Wahrheit. Als Allah sah, dass er ehrlich in seiner Absicht war, löste Er seinen Sohn Ismā‛īl mit einem großartigen Schlachtopfer ab und befahl Ibrāhīm (Abraham) das Tier anstelle seines Sohnes zu schlachten.



  • RAMADAN (Idul-Fitr)


Ramadan | Der Fastenmonat im Islam


Ramadan ist der Name des neunten Monats nach islamischer Zeitrechnung. Diese orientiert sich am Mondkalender. In diesem Monat wurde der Koran an den Propheten Mohammad offenbart und durch ihn an die Menschheit übermittelt.

Nach muslimischem Glauben ist der Ramadan ein sehr gesegneter Monat. Im Heiligen Buch der Muslime, dem Koran, wird dieser Monat als einziger namentlich erwähnt.

Die Fastenzeit im Ramadan ist eine der fünf Säulen http://izdresden.de/pdf/die_fuenf_saeulen_des_islam.pdf des Islams und für alle Muslime verpflichtend. Einige Ausnahmefälle gibt es dennoch: bei Krankheit, einer Schwangerschaft, oder einer Reise sind die Betroffenen von der Fasten-Pflicht befreit. Sie können dann einen bestimmten Betrag ihres Einkommens an arme Menschen oder für andere wohltätige Zwecke spenden. Dies bedeutet aber nicht, dass sich Muslime grundsätzlich von diesem Gebot "freispenden" dürfen. Die Ausnahmeregeln müssen schon vorliegen. Der Monat Ramadan endet nach 30 Tagen Fastenzeit mit dem Fest des Fastenbrechens dem Ramadanfest.


Während der Fastenzeit dürfen Muslime täglich von Beginn der Morgendämmerung bis zum Sonnenuntergang nichts essen und trinken. Die Fastenden sollen durch das Verzichten zum einen Körper und Geist mehr auf das Wesentliche richten können, ihre Dankbarkeit Gott gegenüber zum Ausdruck bringen und zum anderen sollen Muslime diese Zeit als Chance für Abbitte ihrer Fehlverhalten nutzen.


In der Nacht des 27. Ramadan (bzw. des 26., wenn der Ramadan nur 29 Tage hat) wurden zum ersten Mal Teile des Korans dem Propheten Muhammed durch den Erzengel Gabriel offenbart. Sie wird auch Nacht des Schicksals genannt, da nach muslimischem Glauben, sich in dieser Nacht das Schicksal verändern lassen könne.

Die Nacht der Bestimmung findet selbst im Koran Erwähnung. Die dazugehörige Sure (Kapitel) lautet Suratu 'l-Qadr (Sure 97, Vers 1-5).



Auch dieser Tag gilt nach muslimischer Auffassung als ein besonderer Tag. Spätestens bis zu diesem Zeitpunkt sollten Muslime ihren Feiertagsputz (Bayram Temizliği) abgeschlossen haben. Denn an den folgenden Tagen ist das Ramadan-Fest (auf Türkisch Ramazan Bayramı und auf Arabisch Id al-Fitr). Und der Bayram-Besuch steht auch gerne mal unangekündigt auf der Matte.



Das Ramadan-Fest kennzeichnet das Ende des Fastenmonats.

In der Türkei ist das Fest auch unter dem Namen Şeker Bayramı (Zuckerfest) bekannt, in Malaisien unter Hari Raya Aidilfitri oderHari Raya Puasa („Großer Tag [nach] dem Fasten“) und in Indonesien wird das Id al-Fitr (arabisch für Ramadan-Fest) auchLebaran genannt. Das Fest des Fastenbrechens wird über drei Tage hinweg gefeiert.

Am Morgen des ersten Feiertags treffen sich muslimische Männer in der Moschee zum gemeinsamen Gebet. Frauen dürfen, müssen aber nicht das Feiertagsgebet verrichten. Familie, Verwandte und Freunde besuchen und beschenken  sich gegenseitig.






  • OPFERFEST  Īdu l-Aḍḥā



Regeln für das Schlachten der Opfertie

Das Opfern gehört zu den wichtigen Riten des Islâm und den größten Taten, die den Menschen Allâh näher bringen. Es ist ein Zeichen für Aufrichtigkeit in den Anbetungshandlungen und im Befolgen Seiner Gebote und Verbote. Deshalb schlachtet man im Islâm Opfertiere. Die Gelehrten sprachen über die damit zusammenhängenden Regeln, die wir im Folgenden zusammenfassen:



  • Beweise für das Schlachten von Opfertieren


Das Opfern ist das Schlachten eines Weidetieres an den Tagen des Opferfestes, um Allâhs Wohlgefallen zu erlangen. Es ist eine Anbetungshandlung, die durch Qurân, Sunna und Konsens der Gelehrten belegt wird. Allâh, der Erhabene, sagt:„So bete zu deinem Herrn und opfere!“ (Sûra 108:2)



Allâhs Gesandter sagte: „Wer nach dem Gebet schlachtet, der hat sein Opfer und damit eine Sunna der Muslime vollbracht.“Überliefert von Al-Buchârî.



Zudem ist belegt, dass der Prophet zwei weiße Ziegenböcke mit jeweils zwei Hörnern schlachtete. Er schlachtete sie eigenhändig, sagte „Bismillâh und Allâhu Akbar“ und setzte seinen Fuß auf ihre beiden Hälse. Überliefert von Al-Buchârî und Imâm Muslim.



Alle Muslime sind sich einig, dass das Opfern zum Islâm gehört und eine islâmische Anbetungshandlung darstellt.



Viele Hadîthe berichten uns über dessen Vorzug und die große Belohnung des Opferns. Auch wenn diese Hadithe nicht eindeutig authentisch sind, bleibt das Opfern dennoch eine wichtige Anbetungshandlung, deren Ehrung Allâh anordnete. Durch das Opfern folgt man darüber hinaus unserem Vorbild, dem Propheten , der diese Handlung stets praktizierte und sie niemals unterließ.


  • Beurteilung des Opferns im Islâm


Die Mehrheit der Gelehrten ist der Meinung, dass das Opfern eine feste Sunna für diejenigen ist, die sie ausführen können. Umm Salama überlieferte uns, dass Allâhs Gesandter sagte: „Wenn die zehn Tage anbrechen und jemand von euch schlachten möchte, soll er nichts von seinen Haaren oder Fingernägeln nehmen.“Überliefert von dem Imâm Muslim.



Der Prophet führte das Opfern also auf den Willen der einzelnen Person zurück, was er nicht gemacht hätte, wenn es verpflichtend gewesen wäre.



Zudem wird im Werk Al-Dschâmi’ von At-Tirmidhî sowie in anderen Werken überliefert, dass Allâhs Gesandter für die Mitglieder seiner Umma schlachtete, die nicht schlachteten; somit entfiel die Pflicht für sie.



Manche Gelehrten sehen das Opfern als Pflicht an und berufen sich dabei auf folgende Hadîthe: „Auf den Angehörigen jedes Hauses lastet ein Opfer“, und, „Wer wohlhabend ist und nicht schlachtet, soll sich unserem Gebetsplatz nicht nähern.“ Beide wurden von Imâm Ahmad überliefert.


Daher soll der Muslim vorsichtshalber das Opfern nicht unterlassen, wenn er dazu in der Lage ist, da man hierdurch Allâh ehrt und Seiner gedenkt und sich nichts zu Schulden kommen lässt.


  • Die Bedingungen des Opferns


Es gibt einige Bedingungen für das Opfern, die erfüllt werden müssen, damit es gültig ist und angenommen wird:



1. Das Opfertier muss ein Kamel, eine Kuh, eine Ziege oder ein Schaf sein, wie Allâh, der Erhabene, sagt: „Und für jede Gemeinschaft haben Wir einen Ritus festgelegt, damit sie den Namen Allâhs über dem aussprechen, womit Er sie an Vierfüßlern unter dem Vieh versorgt hat.“ (Sûra 22:34)



Weiterhin sagte der Prophet : „Schlachtet nur eine «Musinna», sofern es euch möglich ist! Sonst schlachtet eine «Dschadha´a» von einer Ziege!“ Überliefert von dem Imâm Muslim.



Die Musinna ist ein reifes Weidetier, das heißt das Kamel, die Kuh oder das Schaf, das das Mindestalter erreicht hat (siehe Punkt 2!). Es wurde nirgendwo überliefert, dass der Prophet auf eine andere Weise schlachtete oder seinen Gefährten dies auftrug.



2. Es muss das im Islâm vorgeschriebene Mindestalter erreichen. Das sind bei einem Kamel fünf Jahre, bei einer Kuh zwei Jahre und bei einem Schaf ein Jahr, eine Ziege muss mindestens ein halbes Jahr alt sein. Der Prophet sagte: „Schlachtet nur eine Musinna, sofern es euch möglich ist! Sonst schlachtet ein Dschadha´a von einer Ziege!“ Überliefert von dem Imâm Muslim.



Das beste Opfer ist das Kamel, dann die Kuh, dann die Ziege. Zum Schlachten eines Kamels oder einer Kuh können sich sieben Personen zusammenschließen. Eine Ziege oder ein Schaf allerdings kann nur von einer Person geschlachtet werden. Auch bei einem Kamel oder einer Kuh ist es zu bevorzugen, für die Schlachtung allein aufzukommen.



3. Es muss frei von Makeln sein, die eine Eignung für das Opfern ausschließen. Diese sind in einem Hadîth genannt, den uns Al-Barâ ibn ´Âzib vom Propheten überlieferte: „Vier sind für das Opfern nicht erlaubt: Das eindeutig auf einem Auge Blinde, das eindeutig Kranke, das Hinkende, dessen Bein eindeutig lahm ist, und das Schwache, das bereits wegen seiner Schwäche den Verstand verloren hat.“Überliefert in den vier Sunna-Werken mit authentischen Überlieferungsketten.



Weiterhin gibt es Mängel, die man zwar meiden sollte, die aber das Tier für das Opfer nicht ungültig machen. Dazu gehören beispielsweise ein gebrochenes Horn, ein abgetrenntes Ohr oder ein abgeschnittener Schwanz.



Das beste Opfertier ist jedoch das, das makellos und vollkommen erscheint, nämlich durch Fett, viel Fleisch, gutes Aussehen oder einen hohen Preis. Allâh der Erhabene sagt: „So ist es. Und wenn einer die Kulthandlungen Allâhs hoch ehrt, so ist es von Fürchten Allâhs in den Herzen.“ (Sûra 22:32)



Ibn Abbâs sagte: „Das Ehren der Riten bedeutet, dass das Opfertier kräftig ist, starke Knochen hat und gut aussieht.“



4. Das Schlachten muss zu seiner festgesetzten Zeit stattfinden. Diese beginnt mit der Beendigung des Festgebets. Wer durch eine Reise oder andere Dinge an der Teilnahme am Gebet verhindert wird, der rechnet eine Zeit an, die man theoretisch für das Gebet benötigt. Wer jedoch vor dem Gebet schlachtet, hat seiner Familie lediglich Fleisch gebracht. Al-Barâ überlieferte uns, dass Allâhs Gesandter sagte: „Das Erste, womit wir an diesem unseren Tag beginnen, ist das Gebet. Dann kehren wir zurück und schlachten. Wer dies macht, der hat unsere Sunna befolgt. Wer allerdings vor dem Gebet schlachtet, hat nur Fleisch, dass er seiner Familie geben kann, aber kein Tier geopfert.“ Überliefert von Al-Buchârî.



In einer anderen Überlieferung steht: „Wer vor dem Gebet schlachtet, hat nur für sich selbst geschlachtet. Wer allerdings nach dem Gebet schlachtet, der hat sein Opfer dargebracht und die Sunna der Muslime befolgt.“



Die Zeit des Schlachtens endet am vierten Festtag, dem 13. Tag des Monats Dhû Al-Hiddscha, bei Sonnenuntergang. Es sind also vier Tage zum Schlachten vorgesehen, wie Allâhs Gesandter sagte: „Die Festtage sind alle zum Schlachten da.“ Überliefert vom Imâm Ahmad und von Al-Albânî als hasan (gut) eingestuft.


  • Das Schlachten des Opfertiers


Es wird vorgezogen, dass der Besitzer des Opfertieres das Tier selbst schlachtet, sofern er das Schlachten beherrscht. Er kann sich aber auch durch jemanden vertreten lassen. Der Prophet schächtete eigenhändig 63 Rinder und Kamele und ließ dann Alî die restlichen Tiere schlachten.



Man sollte dabei die Verhaltensregeln des Schlachtens wahren, wie das Schlachttier gut zu behandeln und zu beruhigen und die Qibla (Gebetsrichtung) einzunehmen. Wenn es sich bei dem Schlachttier um ein Kamel handelt, wird es stehend und mit angebundenem linken Fuß geschlachtet. Dies ist die Bedeutung des Wortes Allâhs: „So sprecht den Namen Allahs über sie aus, wenn sie mit gebundenen Beinen dastehen!“ (Sûra 22:36).


Wenn es sich nicht um ein Kamel handelt, wird das Schlachttier auf seiner linken Seite liegend geschlachtet.



Es ist vorzuziehen, dass der Metzger den Fuß auf den unteren Teil des Halses setzt und sagt: „Bismillâh, Allâhu Akbar“, und Allah darum bittet, das Opfer anzunehmen.



Ein Opfertier reicht einem Mann und den Familienmitgliedern, die in dessen Haus wohnen, wie Dschâbir sagte: „Der Mann pflegte zur Zeit des Propheten ein Schaf für sich und die Familienmitglieder, die in seinem Haus wohnen, zu schlachten. Sie aßen dann davon und speisten Andere.“ Überliefert von At-Tirmidhî.



Der Schlachtende sollte von seinem Opfertier essen, etwas verschenken, davon Almosen geben - je nach seinen Vorstellungen. Die Gelehrten bevorzugen es allerdings, dass man ein Drittel isst, ein Drittel verschenkt und ein Drittel als Almosen gibt.



Fleisch, Haut, Fell etc. des Opfertiers zu verkaufen ist verboten, wiel man das Geld für Allâh, seinen Herrn, ausgegeben hat. Man darf es also nicht, wie z.B. beim Almosen, zurückverlangen.



Auch dem Metzger gibt man nichts vom Opfertier für dessen Dienste. Alî überlieferte uns, dass ihn der Prophet anwies, dem Metzger für das Schlachten nichts vom Opfertier zu geben, wie dies Al-Buchârî überlieferte. Dies gleicht nämlich einem Verkauf. Ihm etwas vom Opfertier zu schenken oder zu spenden, ist kein Problem, nachdem man ihm seinen Lohn für das Schlachten gegeben hat.



Wer zu Beginn der ersten zehn Tage schon die Absicht gefasst hat zu schlachten, der soll weder seine Haare noch seine Fingernägel schneiden, wie es der Prophet sagte: „Wenn ihr die Mondsichel von Dhû Al-Hiddscha seht und einer von euch schlachten möchte, soll er seine Haare und seine Fingernägel wachsen lassen.“ Und in einer anderen Überlieferung steht: „…so soll er nichts von seinen Haaren oder seinem Körper nehmen.“ Und in einer anderen Überlieferung steht: „…bis er geschlachtet hat.“



Derjenige, der ein Tier opfert, soll beabsichtigen, sich damit Allâh zu nähern. Bei der Schenkung und dem Geben des Almosens soll er sich seiner nächsten Bekannten und Verwandten besinnen, die es am meisten benötigen.







  • Frage

Wie lautet das islâmische Urteil, wenn man ein Schaf als Opfer schlachtet und dann bemerkt, dass sie trächtig ist? Und ist es zu beurteilen, falls man zuvor Bescheid wusste, dass sie trächtig ist?


  • Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!


Und nun zur Frage:


Hinsichtlich der Frage, ob man ein trächtiges Tier als Opfer schlachten darf, herrscht unter den Rechtsgelehrten Meinungsverschiedenheit: Die meisten Gelehrten sind der Meinung, dass man es als Opfer schlachten darf.



In der Enzyklopädie der islâmischen Rechtslehre heißt es: „Die meisten Gelehrten meinen, es stelle keinen Mangel dar, wenn das Opfertier trächtig ist. Die Schâfi'îten sehen die Trächtigkeit hingegen als Mangel, da sie die Fleischqualität negativ beeinflusst.“


Vorsichtshalber sollte man vermeiden, trächtige Opfertiere auszuwählen, um die Meinungsverschiedenheit zu meiden. Begutachtet man das Tier und stellt erst später fest, dass es trächtig ist, dann spricht nichts dagegen es zu schlachten. Das Junge im Bauch der Mutter ist durch das Schächten der Mutter erlaubt. Dieser Meinung sind die meisten Gelehrten.

Der renommierte Scheich Ibn Taimiyya meinte dazu: „Ein trächtiges Opfertier ist durchaus gestattet. Geht das Junge tot ab, dann ersetzt das Schlachten der Mutter dessen Schlachten. Dies meinen Ahmad, As-Schâfi´î und Andere. Das gilt unabhängig davon, ob das Junge behaart war oder nicht. Geht das Junge lebendig ab, dann muss man es schlachten. Mâlik meinte hingegen, es ist nur essbar, falls es bereits behaart ist. Abû Hanîfa meinte seinerseits, man dürfe ein abgegangenes Jungtier nicht essen, bis es geschlachtet wurde.“


Allah weiß es am besten.


  • Rechtslehre der Opferfest-Zeremonien - Teil 1





Der Lobpreis ist Allâhs, Der uns zum Glauben geleitet, uns die Sunna und den Qurân gesandt und uns die Ehre durch die Sendung des besten Geschöpfes Muhammad (möge Allâh ihn, dessen Familie und dessen fromme edle Gefährten in Ehren halten!) erwiesen hat. Die muslimische Umma erlebt in diesen Zeiten ehrwürdige Tage, hervorragende Nächte, Zeiten, die vom Gedenken Allâhs und der Dankerweisung Ihm gegenüber erfüllt sind und eine bedeutende Zeit der Zeiten des Gehorsams und der Anbetungshandlungen gegenüber Allâh.


Nun sind die Pilger der Harâm-Moschee in Scharen und einzeln aus verschiedenen Orten der Erde nach Makka gekommen, und zwar über den Luft-, See- und Landweg. Sie verkörpern eine wunderbare Szene der Anbetung, hoffen auf die Barmherzigkeit Allâhs, erhoffen Seine Verzeihung und Vergebung, bitten Ihn um Seine Gunsterweisung und wenden sich Ihm durch Gedenken, Bittgebet, Bitten um Vergebung und Anflehen zu. Sie bekennen sich zur Erniedrigung, Unfähigkeit, Armut und zum Elend. Ferner sprechen sie Allâh dem Erhabenen, Der keinen Teilhaber hat, alle Bedeutungen der Macht, der Stärke, der Vollmacht, des Reichtum und der Erhabenheit zu.



Allâhu Akbar, Allâhu Akbar, La Ilâha illa-Llâh, Allâhu Akbar, Allâhu Akbar wa-li-Llâhi-l-Hamd!



Allâh ist der Größte, Allâh ist der Größte, es gibt keine Gottheit außer Allâh. Allâh ist der Größte, Allâh ist der Größte, der Lobpreis ist Allâhs!



Es kommt zu uns ein bedeutsamer Tag der Tage Allâhs. Es ist der beste Tag des Jahres bei Allâh. An diesem Tag teilen alle Muslime die Freude und versammeln sich, um Allâhs zu gedenken, Ihn als den Größten zu preisen und das rituelle Gebet um Seinetwillen zu verrichten. Danach schlachten sie Opfertiere und bringen ihre Opfer dar. Dies gilt also ihrerseits als Dankbarkeit dieser Gunst gegenüber.



Das Fest stellt eine Zeit der Freude dar. Wir Muslime freuen uns im Diesseits nur über unseren Schöpfer und Herrn, wenn wir den Gehorsam vervollkommnen und die Belohnung für unsere Handlungen durch die Gunstbezeigung Allâhs und Seine Vergebung erlangen, wie der Erhabene sagt: „Sprich: »Über die Gunstbezeigung Allâhs und über Seine Barmherzigkeit, darüber sollen sie sich nun gewiss freuen. Dies ist besser als das, was sie ansammeln.«“ (Sûra 10:58)



Ibn Al-Qaiyim sagte: „Der Opfertag ist der Festtag und der Tag des großen Haddsch sowie der Tag der Bekanntmachung seitens Allâh und Seines Gesandten, dass sich beide von (Verpflichtung gegenüber) jedem Götzendiener lossprechen.“ Der Prophet sagte: „Die liebsten Tage bei Allâh sind der Opfertag und der Tag, an dem die Pilger in Mina verweilen.“ Dabei handelt es sich um den elften Dhû Al-Hiddscha.



Es ist dir gestattet, an diesen gesegneten Tagen Takbîr (die Worte „Allâh ist größer!“) zu sprechen, also den absoluten Takbîr zu allen Zeiten vom Anfang des Monats Dhû Al-Hiddscha bis zum letzten Tag der Taschrîq-Tage (11.-13. Dhû Al-Hiddscha). Was aber den eingeschränkten Takbîr betrifft, so spricht man diesen nach Beendigung der rituellen Pflichtgebete, also ab dem Morgengebet des Tages von Arafa, bis zum Nachmittagsgebet des letzten Tages der Taschrîq-Tage. Beteiligt euch also an der Wiederbelebung dieser Sunna, von der man sich an diesen Tagen fernhält und die sogar seitens der Gutes Tuenden und Rechtschaffenen fast vergessen wird. Dies steht im Gegensatz zu dem, was die rechtschaffenen Vorfahren zu tun pflegten.



Weißt du, dass die Dankbarkeit für die Gnadenerweise durch den Gehorsam und nicht durch die Sünden erfolgt? Verbringe deine Zeit also im Gehorsam, wie etwa im Gedenken Allâhs, in der Pflege der Verwandtschaftskontakte und in der Vergebung der Missetäter! Vermeide das Begehen der Sünden durch deine Kleidungsweise sowie den Zeitvertreib, wie etwa dem Hören von Gesang oder Anderem! Denn die Gnade dauert durch die Dankbarkeit an.



Sei darauf bedacht, dich zum Verrichten des Festgebets zu begeben und der Festansprache verhüllt zuzuhören, ohne dich zur Schau zu stellen oder zu entschleiern! Esst nicht, bis ihr nach Hause zurückkehrt und von eurem Opfertier verzehrt! Wisset, dass das Fasten am Festtag haram ist! Ebenso gibt es in der Nacht des Festes weder spezielle Gebete noch Qurân-Rezitationen oder freiwilliges Gebet in der Nacht, geschweige denn in anderen Nächten.



Wisset, dass die Bereicherung der Familie und der Kinder beim Essen, Trinken und Kleidung ohne Verschwendung erwünscht ist!



Weißt du, geehrte Schwester, dass die Opfergabe eine der Zeremonien des Islam und eine bedeutende Anbetungshandlung ist, die Allâh an das rituelle Gebet knüpft, wobei die Sunna mit der Darlegung ihres Vorzugs und ihrem unablässigen Tun seitens des Propheten Möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken kam?



Bei der Opfergabe handelt es sich um das Vieh, das an den Opfertagen ob der Annäherung an Allâh geschlachtet wird. Der Erhabene sagt: „So verrichte das rituelle Gebet für deinen Herrn und opfere!“ (Sûra 108:2). Und der Erhabene sagt: „Sprich: »Wahrhaftig, mein Gebet und mein Opfern und mein Leben und mein Sterben sind für Allâh den Herrn der Welten!« Er hat keinen Partner, und jenes wurde mir geboten, und ich bin der Erste der Ergebenen.“ (Sûra 6:162-163). Und der Erhabene sagt ferner: „Und für jede Gemeinschaft haben Wir eine religiöse Zeremonie geschaffen, damit sie den Namen Allâhs über dem erwähnen, womit Er sie versorgt hat an Tieren unter dem Weidevieh. Eure Gottheit ist nun eine Einzige Gottheit, so seid Ihr ergeben! Und verkünde frohe Botschaft den demütig Seienden!“ (Sûra 22:34).



In beiden Sahîh-Werken von Al-Buchâri und Muslim überlieferte Anas ibn Mâlik: „Der Prophet opferte zwei schwarz-weiße Schafböcke, schächtete beide eigenhändig und sprach die Worte Bismillâh (Im Namen Allâhs) und Allâhu akbar (Allâh ist der Größte) aus, wobei er seinen Fuß auf ihren Hals stellte.“ Ibn Umar berichtete: „Der Prophet verbrachte in Madina zehn Jahre, in denen er zu opfern pflegte.“ Die Opfergabe ist eine besonders stark erwünschte Sunna, deren Unterlassen seitens Muslimen, die dazu fähig sind, unerwünscht ist.



Das Schlachten eines Opfertiers ist besser, als dass man dessen Preis als Almosen gibt, und zwar gemäß den Worten von Ibn Al-Qaiyim: „Das Schlachten an seiner richtigen Stelle ist besser als das Geben des Preises als Almosen, auch wenn der Preis mehr ist, denn damit ist die Anbetungshandlung durch das Schlachten und das Vergießen von Blut gemeint. Hat jemand das Schlachten unterlassen und Almosen gegeben, wird eine große Zeremonie vernachlässigt.“



Wisse, geehrte Schwester, dass eine Opfergabe grundsätzlich für einen Lebenden geschlachtet wird, wie der Prophet und seine Gefährten für sich und ihre Familienangehörigen zu opfern pflegten! Dies steht im Gegensatz zum Glauben einiger Leute in der breiten Masse, dass man nur für Verstorbene opfert.



  • Rechtslehre der Opferfest-Zeremonien - Teil 2



Das Opfern für Verstorbene gliedert sich in drei Teile


Der erste Teil: Eine Opfergabe gehört zu den Lebenden, und zwar wenn der Mensch etwa für sich und seine Familie opfert, auch wenn es unter den Familienmitgliedern bereits Verstorbene gibt, genauso wie der Prophet zu opfern und zu sagen pflegte: „O Allâh! Dies ist für Muhammad und die Familie Muhammads.“ Und es gab unter ihnen bereits Verstorbene.



Der zweite Teil: Man spendet ein Opfertier für den Verstorbenen in selbstständiger Form, genauso wie man beispielsweise ein Opfertier für eine muslimische verstorbene Person spendet. Die hanbalitischen Rechtsgelehrten sagen, dass dies zum Guten gehört und dass die Belohnung des Opfertiers den Verstorbenen erreicht und ihm nutzt, und zwar analog zum Geben von Almosen für ihn. Einige Gelehrte meinen, dass man für den Verstorbenen erst opfert, wenn er dies in seinem Testament verlangt hat. Das, was viele Menschen heutzutage machen, dass sie Opfertiere für Verstorbene als Spende oder als Durchführung deren Testamente schlachten und weder für sich noch für ihre lebenden Familienangehörigen opfern, beruht auf einem Irrtum. Sie halten sich somit nicht an die Sunna und entziehen sich dem Vorzug der Opfergabe. Dies wird als Unwissenheit betrachtet. Ansonsten wüssten sie, dass es Sunna ist, dass der Mensch sowohl für sich als auch für seine Familie opfert, wobei dies die Lebenden und Verstorbenen umfasst. Die Gunsterweisung Allâhs ist also umfangreich.


Der dritte Teil: Es wird für den Verstorbenen anhand eines Testaments von ihm als Durchführung dessen Testaments geopfert. In diesem Fall wird sein Testament, so wie er es vermacht hat, ohne Hinzufügen oder Weglassen durchgeführt.



Die Zeit der Opfergabe beginnt mit der Beendigung des Festgebets, und zwar gemäß den Worten des Propheten : „Wer nach dem Festgebet geschächtet hat, der hat sein Opfer richtig dargebracht und nach der Sunna der Muslime verfahren.“ Die Zeit der Opfergabe endet mit dem Sonnenuntergang des letzten Tages der Taschrîq-Tage, also des 13. Dhû Al-Hiddscha. Auf diese Weise findet das Schlachten an vier Tagen statt, nämlich dem Festtag (dem zehnten Dhû Al-Hiddscha) und an den Taschrîq-Tagen, dem elften, zwölften und 13. Dhû Al-Hiddscha. Man darf nachts wie auch tagsüber schlachten, und zwar in der Nacht des elften, des zwölften und des dreizehnten Dhû Al-Hiddscha.



Das Schlachten vor dem Festgebet reicht nicht für die Opfergabe. Man soll dies durch das Schlachten eines weiteren Schafes ersetzen. Es wurde in beiden Sahîh-Werken überliefert, dass Allâhs Gesandter, als er das Festgebet mit den Leuten verrichtet hatte, Schafe sah, die bereits geschlachtet waren, woraufhin er sagte: „Wer bereits vor dem Gebet ein Opfertier geschlachtet hat, der soll zusätzlich noch ein anderes Schaf schlachten. Und wer noch nicht geschlachtet hat, der soll im Namen Allâhs sein Tier schlachten.“



Die Opfergabe stellt eine Anbetung und Annäherung an Allâh den Erhabenen dar. So ist dies nur mit dem gültig, womit Allâh der Makellose zufrieden ist. Und Allâh ist mit den Handlungen nur zufrieden, wenn sie die folgenden zwei Bedingungen erfüllen:



Erstens: Aufrichtigkeit gegenüber Allâh dem Erhabenen, und zwar dass man nur die Aufrichtigkeit gegenüber Allâh beabsichtigt. Man soll weder Augendienerei noch Ruf noch Führung noch eines der Glücksgüter des diesseitigen Lebens oder Annäherung an ein Geschöpf beabsichtigen.



Zweitens: Folgen des Gesandten Allâhs Möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken, und zwar gemäß dessen Worten (Friede sei mit ihm!): „Wer eine Handlung verrichtet, die nicht zu unserer Religionsangelegenheit gehört, wird zurückgewiesen.“(Muslim)



Eine Opfergabe entspricht erst der Angelegenheit des Gesandten Allâhs, wenn dabei ihre Bedingungen erfüllt sind und die Hinderungsgründe vermieden werden.



Zu den Bedingungen der Schlachtopfer gehören einige, die zeitbezogen sind, wie wir bereits gesagt haben, und einige, die vom Opfernden abhängig sind. Diese sind vier:



1. Ein Schlachtopfer ist der Besitz des Opfernden. Man darf also nicht das opfern, was einem nicht gehört.



2. Es müssen Tiere sein, die die Scharî'abestimmt, wie Kamele, Kühe und Schafe.



3. Erreichen des zu berücksichtigenden Alters, das im Folgenden erklärt wird: Bei den Kamelen reicht ein Tier, das fünf Jahre alt ist, bei den Kühen, wenn es zwei Jahre alt ist, bei den Ziegen, wenn es ein Jahr alt ist, und bei den Schafen, wenn es acht bis neun Monate alt ist.



4. Freisein von Mängeln, die die Rechtsgültigkeit verhindern, wobei diese Mängel in einem Hadîth überliefert wurden, nämlich ein offenkundig einäugiges, ein offenkundig krankes, ein offenkundig lahmes und ein offenkundig altes Opfertier, das kein Mark in den Knochen hat.



Bei einem einäugigen Opfertier handelt es sich um eines, dessen Auge verschwunden ist oder das Glotzaugen hat. Ein krankes Opfertier ist eines, an dem die Auswirkungen der Krankheit zu erkennen sind. Ein lahmes Opfertier ist eines, das ein gesundes Opfertier beim Gehen nicht erreichenkann. Ein altes oder mageres Opfertier ist das magere, das kein Mark in den Knochen hat.



Hat ein Opfernder ein Schaf gekauft, das gestolpert ist und sich einen Bruch zugezogen hat, ohne dass er schuld daran ist, schlachtet er dieses, wobei es für ihn als Opfertier reicht. Ist er daran schuld oder war er nachlässig, ist er dazu verpflichtet, dieses durch ein gleiches Opfertier zu ersetzen. Wenn man beispielsweise ein Schaf kauft und es mit einem zu engen Strick fesselt, was der Grund für einen Bruch sein kann, ist er in diesem Fall dazu verpflichtet, dieses durch ein gleiches Opfertier zu ersetzen.



  • Rechtslehre der Opferfest-Zeremonien - Teil 3



Was macht man mit einem Opfertier?

Wisse, dass du folgendes Verfügungsrecht über dein Opfertier hast: Essen von ihm, Speisen der Verwandten und der Nachbarn und Verteilung als Almosen an die Armen. Der Erhabene sagt:„... Esst also davon und speist den Notleidenden, den Armen!“ (Sûra 22:28). Und der Prophet sagte: „Esst davon, bewahrt davon auf und gebt davon als Almosen!“ In der Überlieferung von Al-Buchâri heißt es: „Esst davon, gebt zu essen und bewahrt davon auf!“ Die Menge, wie viel man davon essen kann, als Speise reichen soll und als Almosen geben soll,


ist weder im Hadîth noch im Qurân-Vers bestimmt. Der Opfernde darf dies in Drittel teilen, indem er ein Drittel isst, ein Drittel als Almosen gibt und ein Drittel verschenkt. Dies ist erwünscht und keine Pflicht. Der Verkauf des Fleisches eines Opfertieres, seines Fettes, seiner Haut, seinem Fell oder Anderes ist harâm, denn es handelt sich dabei um Vermögen, das er um Allâhs willen ausgab. So darf er nichts davon zurückfordern. Es ist nicht zulässig, dem Metzger etwas davon als Honorar zu geben. Man darf ihn jedoch beschenken und ihm etwas als Almosen geben.

Wisse, lieber Muslim, der diesen Ritus wiederbeleben möchte, dass du zu den folgenden, von Umm Salama überlieferten Dingen verpflichtet bist: Allâhs Gesandter sagte: „Wenn ihr die Mondsichel des Monats Dhû Al-Hiddscha seht“, und in einer anderen Hadîth-Version:„Wenn die ersten zehn Tage von Dhû Al-Hiddscha kommen und einer von euch ein Opfer darbringen will, soll er sich vom Haar- und Nägelschneiden fernhalten.“ (Muslim) In einer anderen Hadîth-Version heißt es: „... soll er nichts von seinem Haar und seinen Nägeln schneiden, bis er opfert.“ In einer weiteren Hadîth-Version heißt es: „... soll er weder seine Haare noch seine Haut berühren.“
In diesem Hadîth steht das Verbot, dass jemand, der opfern möchte, etwas von seinem Haar, seinen Nägeln oder seinen Hauthaaren entfernt, und zwar vom Anfang des Monats Dhû Al-Hiddscha bis zum Opfern. Haben die zehn Tage begonnen, ohne dass man die Absicht zum Opfern hatte, sich dann aber während dieser zehn Tage doch zum Opfern entscheidet, muss man sich ab dieser Zeit vom Haarschneiden fernhalten, wobei nicht schadet, was vor der Absicht geschnitten wurde.

Einige bilden sich eventuell ein, dass die Opfergabe einer Person, die opfern möchte und dann etwas von seinem Haar, seinen Nägeln oder seinen Hauthaaren während der zehn Tage schneidet, nicht angenommen wird. Dies stellt einen offenkundigen Irrtum dar, denn es gibt keine Verbindung zwischen der Annahme der Opfergabe und dem Schneiden etwas des oben Erwähnten. Wer aber ohne Entschuldigungsgrund etwas schneidet, der widerspricht der Aufforderung des Propheten , sich dem zu enthalten, und nimmt das verbotene Schneiden vor. So soll er Allâh um Vergebung bitten und sich Ihm reuevoll zuwenden und dieses Verhalten nicht wiederholen. Was aber seine Opfergabe betrifft, wird sie angenommen, auch wenn man etwas von den obigen Dingen schneidet.

Jemand, der gezwungen ist, sein Haar, seine Nägel oder seine Hauthaare zu schneiden respektive zu entfernen, darf dies tun. Es spricht nichts dagegen, wenn er etwa eine Wunde hat, bei der er seine Haare schneiden muss, oder wenn sein Nagel abgebrochen ist und er das abschneidet, was ihn stört, oder wenn sich ein Häutchen löst und er das entfernt, was ihn stört. Er soll wissen, dass das Verbot jemanden angeht, der opfern möchte und die Absicht zum Opfern für sich fasste oder ein Opfertier für Andere spendet. Was aber jemanden anbelangt, der für einen Anderen durch eine Vollmacht oder Testament opfert, so fällt dieser nicht unter das Verbot.

Jemand, für den man opfert, fällt nicht unter das Verbot. Er darf also etwas von seinem Haar, seinen Nägeln und seinen Hauthaaren entfernen. Dies wird dadurch bekräftigt, dass der Prophet für seine Familienangehörigen zu opfern pflegte, wobei nicht von ihm überliefert wurde, dass er ihnen dies verboten hat.

So führe diese große Zeremonie schnellstens durch! Sei nicht eine der Unbemittelten, die vieles ausgeben und Schlachtopfer schächten, und wenn der Festtag kommt, dabei nachlässig werden! Vergiss nicht, nach guten Taten zu streben, wie etwa Pflege der Verwandtschaftskontakte, Besuch der Verwandten, Beseitigen des gegenseitigen Hasses, des Neides und der Abneigung sowie Reinigen der Herzen davon; Sympathie mit den Bedürftigen, Armen und Waisen sowie ihnen zu helfen und ihnen Freude zu bereiten!

Möge Allâh uns bei dem Erfolg gewähren, was Er liebt und womit Er zufrieden ist! Und möge Allâh unseren Propheten Muhammad, dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

(Quelle Islamweb)



Scha'ban



Der Monat Scha'baan ist der achte Monat im islamischen Mondkalender. Der Name "Scha'baan" wurde ihm gegeben, weil sich früher die Araber in diesem Monat verteilten (arab.: tascha'aba), um nach Wasser zu suchen. Dieser Monat wird auch so genannt, weil scha'aba „aufzweigt“ bzw. „auftaucht“ bedeutet, das heißt, er erscheint zwischen dem Haram Monat Radschab und dem gesegneten Fastenmonat Ramadan [1]. Der Monat Scha'ban stellt den einmonatigen Countdown zum Ramadan dar.




Vorzüge des Monats Scha'ban


Der folgende Text ist entnommen aus Scha'baan - Vorbereitung auf den Ramadan, Muslimehelfen.org[2]:


Der Monat Scha'ban liegt unmittelbar vor dem Monat Ramadan und besitzt aufgrund dieser Stellung einen Vorzug hinsichtlich der Ibadat (Gottesdienste), die in ihm verrichtet werden. Die Gelehrten sagen, dass jeder Pflichtgottesdienst eine Muqaddima und eine Mu'achchira besitzt, also wörtlich ein "Vorhergehendes" und ein "Nachfolgendes", d.h. eine "Vorhut" und eine "Nachhut" oder eine "Vorbereitung" und eine "Nachbereitung". Mit der "Vorbereitung" bereitet man sich auf das Verrichten des Pflichtgottesdienstes vor, und mit der "Nachbereitung" flickt man Unzulänglichkeiten und Schwächen, die im Pflichtgottesdienst auftraten.


Der Scha'baan ist außerdem ein Monat, der häufig nur geringe Beachtung findet, da er zwischen dem Heiligen Monat Radschab und dem segenbringenden Ramadan liegt. Dabei erhält derjenige, der sich in einer Zeit allgemeiner Achtlosigkeit und Vernachlässigung besonders um gottesdienstliche Handlungen bemüht, gewaltigen Lohn von Allah, weil es für eine einzelne Seele schwieriger ist, diese im Verborgenen und Geheimen zu tun. Ihre tiefe Aufrichtigkeit kann sogar Heimsuchungen von einer möglicherweise nachlässigen oder sündhaften Gemeinschaft fernhalten, in der sie lebt. Denn vielleicht freut sich Allah so sehr über die Aufrichtigkeit dieses Knechtes, dass Er Sein Wohlwollen nicht nur auf ihn, sondern auch auf dessen Umgebung ausbreitet.




Vorbereitung auf dem Monat Ramadan


Der Monat Scha'baan ist ein Monat, den man mit der intensiven Vorbereitung auf den Fastenmonat Ramadan verbringen sollte. Wenn man die Absicht dafür fasst, den kommenden Ramadan bestmöglich zu nutzen um viel Belohnung von ALLAH zu erhalten, aber noch vorher stirbt, für den wird inschaALLAH dennoch die Belohnung geschrieben, als hätte man den Ramadan gefastet und im Gebet verbracht. Denn ALLAH belohnt uns aufgrund unserer Absichten und unserer aufrichten Anstrengung.


Es ist falsch erst im Ramadan damit zu beginnen viel Gutes zu tun und mehr freiwillige Gottesdienste zu verrichten. Es wird schwer sein, wenn man sich vorher nicht bereits daran gewöhnt hat.


Aber auch auf seinen Charakter zu achten und diesen von schlechten Charaktereigenschaften zu reinigen ist jetzt besonders wichtig. Denn die Ibadat werden einem nicht viel nützen, wenn man einen schlechten Charakter hat. Und ein guter Charakter bringt einen in die gleiche Stellung wie jemanden der tagsüber fatet und nachts im langen Gebet steht.


Auch sollte man Aufgaben, die einen im Ramadan von den gottesdienstlichen Handlungen ablenken könnten und einem viel Zeit und Kraft rauben könnten noch im Monat Scha'baan erledigen. Ziel ist es im Ramadan möglichst mehr Zeit für das Gedenken an ALLAH zu haben und weniger durch diesseitige Dinge abgelenkt zu sein.


Es ist daher wichtig sich eine Liste mit allen Dingen zu machen die noch vorher erledigt und besorgt werden müssen. Auch ist es besser bereits jetzt all die meisten notwendigen Einkäufe für den Monat Ramadan und für den 'Id-ul-Fitr (Fastenbrechenfest) zu erledigen.





Der folgende Text ist entnommen aus Scha'baan - Vorbereitung auf den Ramadan, Muslimehelfen.org[2]:


Der Monat Scha'baan dient wie kein anderer Monat zur intensiven Vorbereitung auf unsere alljährliche Prüfung: den Ramadan. Oder wollen wir am Ende des Ramadan etwa zu denen gehören, die der Engel Gabriel, Friede sei mit ihm, persönlich aufs Schärfste tadelte, wobei der Prophet Muhammad, Allah segne ihn und schenke ihm Heil (s), diesem Tadel mit einem "Amin" zustimmte? Dies sind diejenigen, die den Ramadan erleben, und ihnen wurde nicht vergeben" (Ibn Hibban), also diejenigen, die die Prüfung nicht bestanden haben.


Haben wir jemals einen Schüler oder Studenten gesehen, der ohne vorherige Vorbereitung in die Prüfung tritt? Oder einen erfolgreichen Geschäftsmann, der ohne Vorbereitung in die Hauptsaison seiner Ware geht? Oder einen Landwirt, der ohne zu säen ernten will? "Es ist eine göttliche Regel, dass nur der erfolgreich ist, der dafür arbeitet, und nur der erntet, der sich zuvor anstrengt. Wenn wir uns also auf irdische Dinge vorbereiten, verdient es dann nicht auch der Ramadan, dass wir uns auf ihn aufs Beste vorbereiten?


Der Countdown läuft also und wir sind uns dessen nicht bewusst. Und so wiederholt sich Jahr für Jahr die gleiche Tragödie: Der Ramadan beginnt, und wir fangen mit unseren Ibadaat (Gottesdiensten) und Anstrengungen bei Null an. Dann steigen wir Stück für Stück empor, und kaum dass wir beginnen, die Süße und Schönheit unserer Anstrengungen und Ibadaat zu spüren, ist der Ramadan auch schon wieder zu Ende, und dieses Kapitel unseres Lebensbuches mit all seinen Unzulänglichkeiten und Schwächen wird zugeschlagen. Dann überkommt uns Reue und Trauer, denn "hätten wir doch...". Aber nächstes Jahr wird alles anders! Und dann kommt das nächste Jahr, und nichts hat sich geändert..." bis dann das letzte Kapitel unseres Lebensbuches zugeschlagen wird!


Betrachten wir hingegen die rechtschaffenen Vorfahren und sehen, wie sie sich bereits sechs Monate vor dem Ramadan auf sein Kommen vorbereiteten, verstehen wir nur zu gut, warum sie im Ramadan einen Genuss und einen Segen fanden, wie ihn unsereins kaum kennt.


Es geht also darum, sich auf diese Prüfung, auf diesen besten aller Monate durch Frömmigkeit, Rechtschaffenheit und Güte vorzubereiten. Es geht darum, sich die segensreiche Zeit des Scha'baan zunutze zu machen, damit der Ramadan nicht kommt, bevor wir zu den oberen Rängen des Gehorsams und des Gottesdienstes aufgestiegen sind.


Wir sollten von der Vorstellung abrücken, dass der Ramadan eine Gelegenheit ist, sich an Anstrengungen und Ibadaat zu gewöhnen, denn in ihm ist keine Zeit für Vorbereitung. Vielmehr ist er die Prüfung: Entweder du bestehst, oder du fällst durch. Seine kostbaren Minuten lassen keinen Raum dafür, dass man sich mal anstrengt und mal etwas nachlässiger ist. Vielmehr ist die Zeit für dieses Training, für das Hin- und Her-Schwanken zwischen Gehorsam und Nachlässigkeit, der Scha'baan. Wenn aber der Ramadan kommt, soll es in ihm nur aufrichtige Gottesdienste, aufrichtige Güte und vollständige Hinwendung zu Allah geben. Der Ramadan ist der Monat der Paradiesgärten, sollen wir also seine Tage damit vergeuden, nach der Eintrittskarte zu suchen, um sie dann zu finden, wenn die Tore bereits geschlossen sind?!


All dessen müssen wir uns bewusst sein, und eigentlich hätten wir mit dem Training früher beginnen sollen, doch noch ist Zeit in scha' Allah...




Wie man sich auf den Ramadan vorbereitet


Grundsätzlich gilt, dass man sich mit allen Ibadaat auf den Ramadan vorbereiten kann, die man auch im Ramadan verrichtet:
Allahs häufig Gedenken (Dhikr),
fasten,
Quran lesen,
freiwillige Gebete vor und nach den Pflichtgebeten verrichten,
Dhuhagebet (Vormittagsgebet) verrichten,
in der Nacht im Gebet stehen (Qiyamul-Lail und Witr-Gebet) und Du’a sprechen,
Sadaqa (gute Taten) verrichten.





Im folgenden wird auf das Fasten im Scha'ban und das Lesen des Quran näher eingegangen:
Fasten an den meisten Tagen des Scha'ban


Das Fasten im Monat Scha´ban ist eine Art Einführung zum Monat Ramadan, damit man sich an das Fasten gewöhnt und es einem leichter fällt. Das freiwillige Fasten soll man für sich behalten und damit nicht herum prahlen. Denn das Fasten sollte eine freiwillige Tätigkeit sein, die ausschließlich zwischen dem Diener und seinem Herrn ist.


Nach der Überlieferung von Qutaadah:

„Es ist empfohlen für einen Mann, der fastet, Parfüm zu benutzen, damit es kein Anzeichen dafür gibt, dass er fastet.“





Der Prophet Muhammad (Friede und Heil auf ihm), pflegte an den meisten Tagen des Scha´bans zu fasten:


Aischa (ALLAHs Wohlgefallen mit ihr) berichtete (sinngemäß):

"Ich habe nie gesehen, dass Allahs Gesandter, Allahs Segen und Friede auf ihm, jemals einen Monat vollständig (durch)fastete, außer den Monat Ramadan. Und ich habe nie gesehen, dass er (außer im Ramadan) in einem Monat mehr fastete als im Scha´ban.“

(Buchari Nr. 1970, Muslim)

„Er pflegte den gesamten Scha´ban zu fasten, er fastete alles, außer ein wenig von Scha´ban.“

(Muslim)





Ibn Abbas (ALLAHs Wohlgefallen mit ihm) berichtete:

„Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, fastete nie einen gesamten Monat, außer den Monat Ramadan.“

(Buchari Nr. 1971 und Muslim Nr. 1157)





Die Rechtsgelehrten unterscheiden sich bei den Gründen dafür, warum der Prophet (Friede und Heil auf ihm) im Monat Scha´ban so viel fastete[1]:


1. Er holte im Monat Scha´ban sein freiwilliges Fasten nach, welches er in vorherigen Monat nicht gefastet hat, wegen Reisen oder anderes. Und durch dieses Nachholen im Monat Scha´ban vervollständigte er (Friede und Heil auf ihm) sein Fasten bis zum Ramadan.


2. Die Frauen des Propheten (Friede und Heil auf ihm) fasteten im Scha´ban ihre versäumten Ramadantage nach, deshalb fastete der Prophet diese Tage dann auch.


3. Das Fasten im Monat Scha’ban ist besser als das Fasten in den Haram-Monaten: Imam Ibn Rajab sagte:

„Das Fasten im Scha´ban ist besser als das Fasten in den Haram Monaten und das beste freiwillige Fasten ist das, was dem Monat Ramadan am nahesten ist, vorher oder nachher. Der Status von diesem freiwilligen Fasten ist wie der, der „Al-Sunan al-Rauaatib" (freiwillige Gebete vor und nach den Pflichtgebeten). So ist das auch mit dem Fasten vor und nach Ramadan. Dieses Fasten ist besser als ein Fasten in irgendeinem anderen Monat.“


4. Es ist ein Monat, dem die Menschen keine Beachtung schenken, da er zwischen dem Haram-Monat Radschab und dem segenbringenden Ramadan liegt. Und das ist die korrekteste Meinung.


Der Hadith von Usama Ibn Zaid bestätigt diese Aussage: Usama Ibn Zaid berichtete (ALLAHs Wohlgefallen mit ihm):

"Ich sagte: »O Gesandter Allahs, ich habe dich in keinem Monat so oft fasten sehen wie du dies im Monat Scha'ban tust!« Er sagte: »Das ist ein Monat, an dem die Menschen achtlos vorbeigehen; er liegt zwischen Rajab und Ramadan und ist der Monat, in dem die (guten) Taten zum Herrn der Welten emporgehoben werden, und ich habe es gern, dass meine Taten emporgehoben werden, während ich faste."

(Ahmad, al-Nasa’i)


Die Mehrheit der Fiqhgelehrten sagen, es sei jedoch makruh (verhasst) ein oder zwei Tage vor Ramadan freiwillig zu fasten. So werden nämlich den Fastentagen von Ramadan Fastentage hinzugefügt. Deshalb ist es auch nicht erlaubt am ersten Tag des Fastenbrechenfestes ('Id-ul-Fitr) zu fasten. Ebenso ist es nicht erlaubt den „Tag des Zweifelns“ zu fasten. „Tag des Zweifelns“ bedeutet, dass man sich nicht sicher ist, ob am nächsten Tag Ramadan ist oder nicht.


Man soll einen Unterschied zwischen dem freiwilligen- und dem Pflichtfasten machen. Es ist nämlich im Islam vorgeschrieben zwischen Pflichthandlungen und freiwilligen Handlungen einen Unterschied zu machen. Genauso wie bei den freiwilligen und Pflichtgebeten, wo der Prophet (Friede und Heil auf ihm) verbot ein Pflichtgebet sofort ohne Unterbrechung (z.B. durch Reden oder wechseln des Gebetsplatzes) nach einem freiwilligen Gebet zu verrichten.


Der Prophet (Friede und Heil auf ihm) sagte sinngemäß:

„Fastet nicht vor dem Ramadan ein oder zwei Tage, außer einem Mann, der schon fastete, so faste er sein Fasten.“

(Muslim)
Verbotenes Fasten an den Tagen kurz vor Ramadan


Allerdings soll man nicht vor Beginn des Ramadans ein oder zwei Tage "vorsorglich" fasten, da es sonst den Anschein erwecken könnte, dass diese Tage zum Ramadan gehörten. Dies ist die Untersagung, am Tag des Zweifelns (Jaumusch-Schakk) über den Beginn des Ramadan zu fasten. Wenn man diese Tage aber gewöhnlich fastete, also beispielsweise montags und donnerstags, und dieser Tag zufällig auf einen dieser Tage fällt, kann man an ihm fasten. Der Prophet (s) sagte sinngemäß:

"Fastet nicht vor dem Ramadan ein oder zwei Tage außer einem Mann, der schon fastete, so faste er sein Fasten."

(Muslim)
Quranlesen


Anas Ibn Malik  (ALLAHs Wohlgefallen auf ihm) berichtet:

„Die Muslime pflegten, als der Scha'ban eintrat, sich mit Hingabe dem Quran zu widmen und ihn zu lesen und ihre Zakat zu entrichten, um den Schwachen und Bedürftigen zu bestärken, den Ramadan zu fasten.“


Salamah Ibn Suhayl sagte:

“Der Monat Scha'ban ist der Monat der Quran-Rezitation.”


Al-Mulla'i pflegte, wenn der Scha'baan eintrat, sein Geschäft zu schließen und sich eifrig der Koranlektüre zu widmen.








Schwache Ahadith über die Nacht zur Mitte des Scha'baan


Es gibt sehr schwache Ahadith bzw. erfundene Ahadith, die darüber berichten, dass die Nacht zur Mitte des Scha'baan, die "Nacht der Freisprechung" (Lailat ul-Bara'a) eine der besonderen Nächte im Islam ist.


Die schwachen Ahadith sind die folgenden:


Allahs Gesandter (s) sagte sinngemäß:

"Allah blickt ja in der Nacht zur Mitte des Scha'baan auf seine Schöpfung und vergibt seiner gesamten Schöpfung, außer dem Polytheisten (Muschrik) und dem Streitenden (Muschahin)."

(Ibn Madscha, Ibn Abi 'Asim, Ibn Hibban).


Der Prophet (Friede und Heil auf ihm) sagte auch:

„In der fünfzehnten Nacht des Monats Scha’ban kam der Engel Gabriel zu mir und sagte: „Oh Muhammed, sehe zum Himmel hinauf. „Ich fragte ihn: „Was ist das für eine Nacht?“ Er erklärte es mir: „Diese Nacht öffnet Allah ta’ala dreihundert seiner Barmherzigkeitstüren. Denjenigen, die Ihm keine Götter beigesellen, vergibt Er sofort. Außer diejenigen, die sich mit Zauberei beschäftigen; Hass und Verachtung für die Muslime übrig haben; vom Alkoholgenuss, Unzucht und Zinsen nicht ablassen, denen vergibt


Allah ta’ala nicht bis sie Reue ablegen.”


Aisha (ra) erzählte: „Der Gesandte Allahs sagte: „In der fünfzehnten Nacht des Monats Scha’ban vergibt Allah mehr Menschen ihre Sünden, als die Anzahl der Haare der Schafe des Bani Kelb Stammes (Ein Stamm, der sehr viele Schafsherden besitzt).”





Es gibt ähnliche Ahadith über die Vergebung der Sünden an Montagen und Donnerstagen, welche jedoch Sahih sind, wie z.B. der folgende:


Abu Huraira (ALLAHs Wohlgefallen mit ihm) berichtete, dass der Gesandte ALLAHs (ALLAHs Segen und Frieden mit ihm) gesagt hat:

„Die Tore des Paradieses werden am Montag und am Donnerstag geöffnet, da wird jedem Diener, der ALLAH nichts zur Seite setzt vergeben, außer einem, der Hass gegen seinen Bruder im Islam hegt. Es wird gerufen:' Gewährt diesen beiden Aufschub, bis sie sich versöhnen! Gewährt diesen beiden Aufschub, bis sie sich versöhnen!“

(Überliefert von Imam Muslim, Riyad-us-Salihin Hadith Nr. 1568)





Man sollte daher die Nacht zu Mitte des Scha'baan nicht besonders ehren.
Literatur
Vortrag über den Monat Schabaan von Bruder Neil bin Radhan (vom 16.07.2010) (MP3)
Scha'baan - Vorbereitung auf den Ramadan
Laylat al-Nusf min Sha’baan (the middle of Sha’baan)
Quellen
1,0 1,1 Ratibah: "Der islamische Kalender und der Monat Scha'ban." 1. Weekly Lecture, 23. Scha'ban 1427 / 17.September 2006. http://www.umma.info
2,0 2,1 Scha'baan - Vorbereitung auf den Ramadan, Muslimehelfen.org





Kategorie: Islamische Mondmonate










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